17.02.2010

Berechnung Urlaubstage – so geht´s richtig – Teil I

Nachdem so viele Anfragen zur Urlaubsberechnung erfolgten, stelle ich Ihnen heute 2 einfache und morgen 2 kompliziertere Berechnungsbeispiele vor.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage, also in beiden Fällen 4 Wochen. Als Werktage gelten nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch die Samstage. Falls Sie in Teilzeit arbeiten, rechnen Sie die Zahlen entsprechend den Beispielen um. 

Wichtig: Dabei kommt es nicht auf die Stundenzahl pro Tag an, sondern Sie berechnen nur die gearbeiteten Tage.

1. Beispiel:

Sie arbeiten nur 1 x in der Woche. Sie erhalten bei einer 5-Tage-Woche 26 Tage Urlaub.

Es ergibt sich folgende Berechnung: 26 Urlaubstage : 5 Arbeitstage x 1 Arbeitstag = 5,2 Urlaubstage.

2. Beispiel:

Sie arbeiten 3 x pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber. Hinsichtlich des Urlaubs haben Sie nichts vereinbart und Tarifverträge finden keine Anwendung. Damit gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Nach dem BUrlG stünden Ihnen in Vollzeit bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage Urlaub zu. Damit ergibt sich folgende Berechnung: 24 Urlaubstage : 6 Arbeitstage x 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage.

Bei einer 3-Tage-Woche sind das also 4 Wochen Urlaub.

Lesen Sie auch Teil 2 für weitere Beispiele.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Fastenklausel im Arbeitsvertrag – Neues nach Bouletten, Brotaufstrich und Trauben

Ihre Meinung zu einer Fastenklausel im Arbeitsvertrag interessiert mich wirklich. Ja, Sie haben richtig gelesen. Es geht um eine Vertragsklausel über das Fasten. Das ist geschehen: Bei dem FSV Frankfurt, einem Fußballverein in... Mehr lesen

23.10.2017
Betriebsratswahlen: Aufgaben und (Sonder-)Rechte des Wahlvorstands

Nur jede dritte Firma in Deutschland hat einen Betriebsrat. Das ist wirklich schade. Denn ein Betriebsrat ist schließlich nicht nur jemand, der sich bei der Lohn- und Arbeitsplatzgestaltung mit einbringt, um möglichst gerechte... Mehr lesen

Das sagen unsere Leser

„Betriebsrat aktuell“ ist sehr übersichtlich, aktuelle Themen werden behandelt und die Informationen sind gut zu verwerten. Betriebsrat aktuell gehört in jedes Betriebsratsbüro!

Andre Heymann, Betriebsratsvorsitzender

Die Praxisnähe und die Checklisten machen „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ für mich zu etwas Besonderem. Lorem Ipsum Dolor amid.

Carmen Behrend, Betriebsrätin

Proactively ipsum media appropriately materials without lorem networks that native cultivate daycare without client locavoire is evolve cross unit dolore niet.

Carmen Behrend, Betriebsrätin

Paul Steiner, Betriebsrat

In meiner Arbeit als Betriebsrat muss ich mich oft mit meinem Arbeitgeber auseinandersetzen. Nur oft weiß ich gar nicht wie ich plätzliche Angriffe seinerseits kontern soll. „“ hat mir viele wirksame rhetorische Kniffe gezeigt, mit denen ich meine Schlagfertigkeit steigern konnte.

Carmen Behrend, Betriebsrätin

Die Praxisnähe und die Checklisten machen „“ für mich zu etwas Besonderem.