25.09.2011

Achtung: Keine Vererbung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Als wenn der Tod eines lieben Angehörigen noch nicht schlimm genug wäre. Die Erben haben keinen Anspruch, dass Ihnen der nicht genommene Urlaub ausbezahlt wird. 
Ein Kraftfahrer war ca. ein Jahr lang arbeitsunfähig erkrankt und verstarb dann. Den Urlaub konnte er in der Krankheitszeit naturgemäß nicht nehmen. Daher verlangten die Ehefrau und der Sohn des Kraftfahrers, dass ihnen der Urlaub ausgezahlt wird. Sie verlangten schlicht und ergreifend die Abgeltung des nicht gewährten Urlaubs.

Vor dem Arbeitsgericht haben sie verloren, das Landesarbeitsgericht hat ihnen immerhin über 3.000 Euro zugesprochen. Der Arbeitgeber wollte dies jedoch auch nicht auf sich sitzen lassen und zog vor das Bundesarbeitsgericht.

Dies hat nun mit Urteil vom 20.09.2011, Az.: 9 AZR 416/10 entschieden, dass die Erben nichts erhalten
. Denn mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt dessen Urlaubsanspruch. Er wandelt sich daher nicht in einen Abgeltungsanspruch um und die Erben gehen leer aus.

Das hätte der verstorbene Arbeitnehmer sicherlich so nicht gewollt!

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