14.08.2009

Das sind Ihre Pflichten während einer Krankheit

Als Arbeitnehmer erhalten Sie Lohn und Gehalt auch dann, wenn Sie krank werden. In den ersten sechs Wochen erhalten Sie das Geld vom Arbeitgeber als Entgeltfortzahlung, danach von der Krankenkasse als Krankengeld oder Krankentagegeld.

Zu Ihrer Treuepflicht gehört, dass Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Erkrankung umgehend mitteilen müssen.

Eine Krankschreibung – den gelben Zettel – benötigen Sie dann in der Regel ab dem dritten Krankheitstag. Manchmal verlangen Arbeitgeber sie aber auch schon früher.

Schon im eigenen Interesse, aber auch mit Blick auf die Treuepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber, müssen Sie sich während einer Erkrankung so verhalten, dass dies Ihrer Genesung dienlich ist. Das bedeutet nicht, dass Sie Hausarrest oder strenge Bettruhe einhalten müssen. Erlaubt sind körperliche Tätigkeiten durchaus, solange sie die Genesung nicht gefährden.
In Ordnung sind also beispielsweise

  • ein Spaziergang an der frischen Luft oder auch
  • der Gang in den Supermarkt.

Sie dürfen Ihre Genesung nicht dadurch gefährden, dass Sie während einer Krankschreibung beispielsweise schwarz arbeiten oder auch am Bau Ihres Eigenheims mitwirken.

Achtung: Sind Sie tatsächlich krank und verzögern Ihre Genesung durch schwere körperliche Arbeit, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen.

Blaumachen dürfen Sie selbstverständlich nicht. Den Verdacht bei Ihrem Arbeitgeber, dass Sie Ihre Krankheit nur vortäuschen, sollten Sie unbedingt vermeiden.

Hat Ihr Chef einen solchen erheblichen Verdacht, darf er Sie

  • von einem anderen Arzt untersuchen lassen und
  • in Ausnahmefällen auch einen Detektiv einschalten – auf Ihre Kosten.

Achtung: Täuschen Sie eine Krankheit vor und arbeiten stattdessen schwarz oder werden feuchtfröhlich in der Disco oder schwitzend auf der Baustelle Ihres Eigenheims angetroffen, droht die fristlose Kündigung. In solchen Fällen muss Ihr Arbeitgeber allerdings vor Gericht auch beweisen, dass Sie tatsächlich arbeitsfähig waren.

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