18.08.2009

Verdienstausfall bei einer Bewerbung wird nicht erstattet

Wenn Sie sich bei einem Unternehmen bewerben, bekommen Sie die Kosten hierfür erstattet: vom Unternehmen oder der Arbeitsagentur oder notfalls später vom Finanzamt.
Achtung: Das gilt nicht für einen möglichen Verdienstausfall. Den wird Ihnen niemand ersetzen – weder das Unternehmen, noch die Arbeitsagentur oder das Finanzamt. Aber in aller Regel werden Sie auch gar keinen Verdienstausfall haben.

Ihr Chef muss Sie freistellen

Wenn Sie sich aus einer gekündigten Arbeitsstelle heraus bewerben, haben Sie ein Anrecht auf bezahlte Freistellung – egal ob Sie oder Ihr Arbeitgeber gekündigt haben oder eine befristete Stelle ausläuft.

Nur in einem Fall haben Sie einen Verdienstausfall

Einen Verdienstausfall haben Sie nur, wenn Sie sich aus einer ungekündigten Arbeitsstelle heraus bewerben und dafür nur unbezahlten Urlaub nehmen können. In dem Fall werden Sie mit dem Ausfall leben müssen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Unklarheit im Arbeitsvertrag – Welche Verfallfrist gilt?

Arbeitsverträge führen immer wieder zu Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten. Häufig liegt es daran, dass Arbeitgeber die vorformulierten Verträge nicht ordnungsgemäß ausfüllen oder Klauseln aufnehmen, die unwirksam sind.... Mehr lesen

23.10.2017
Kennen Sie im Arbeitszeugnis die wichtigsten Beurteilungen?

Kaum eine Sprache ist so unverständlich wie die Zeugnissprache. Gerade kleinere Unternehmen machen häufig bei der Zeugniserteilung Fehler, weil sie die richtigen Beurteilungen nicht kennen. Deshalb habe ich für Sie hier die... Mehr lesen