09.06.2010

Kündigung von Betriebsräten nur bei rechtskräftiger Zustimmung

Der Fall: Ein Betriebsratsmitglied sollte eine Änderungskündigung bekommen. Doch der Betriebsrat verweigerte hierfür seine Zustimmung. Der Arbeitgeber ließ die Zustimmung des Betriebsrats daraufhin durch das Arbeitsgericht ersetzen. Auch die 2. Instanz bestätigte dies durch einen entsprechenden Beschluss. Einen Tag, nachdem der Beschluss dem Arbeitgeber zugestellt worden war, sprach er die Änderungskündigung aus. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin gegen die Kündigung. Seiner Ansicht nach hätte der Arbeitgeber warten müssen, bis die Entscheidung des LAG nicht mehr gerichtlich angreifbar, also rechtskräftig geworden ist.

Das Urteil: Und er gewann. Die Änderungskündigung ist unwirksam, weil sie vor Rechtskraft der Zustimmungsersetzung ausgesprochen wurde. Nach § 103 BetrVG darf einem Betriebsrat erst gekündigt werden, wenn das übrige Betriebsratsgremium dem zugestimmt hat oder die Zustimmung durch gerichtliche Entscheidung ersetzt worden ist. Der Beschluss über die Zustimmungsersetzung muss dabei rechtskräftig bzw. unanfechtbar sein. Eine davor ausgesprochene Kündigung ist nichtig (LAG Hannover, 22.1.2010, 10 Sa 424/09)!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Nach der Wahl ist vor der Wahl: Denken Sie frühzeitig an die nächste SBV

Um ein positives Wahlergebnis zu erzielen, ist es ratsam, in den kommenden Monaten geeignete Kandidaten unter den Kolleginnen und Kollegen zu suchen. Zeigen Sie daher bei der kommenden Wahl verstärkten Einsatz und fördern Sie... Mehr lesen

23.10.2017
Wiedereingliederung: mit dem Hamburger Modell zum Ziel

Bei langzeiterkrankten Mitarbeitern wird sehr schnell an ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gedacht. Es gibt aber auch ein anderes System zur Rückführung in die Arbeitsfähigkeit: eine Wiedereingliederung nach §... Mehr lesen

23.10.2017
Das sollten Sie zum Thema Zeugnis wissen

Das Arbeitszeugnis spielt seit jeher eine sehr wichtige Rolle bei der Bewerberauswahl. So gibt ein gutes Zeugnis häufig den Ausschlag dafür, dass ein Bewerber die Stelle bekommt. Alle Arbeitnehmer sind deshalb stets an einem... Mehr lesen