30.11.2009

Arbeitnehmer wirft Dritte Zähne weg – Kein Schadenersatz

Nun ist auch das Landgericht Detmold auf Seiten der Arbeitnehmer. Es hat die Sorgfaltspflichten von Mitarbeiter näher beleuchtet. 
Das war geschehen:

Eine Patientin eines Krankenhauses hatte nach dem Frühstück ihre Zahnprothese auf das Tablett gelegt und mit einer Serviette abgedeckt. Das Personal des Krankenhauses räumte nach dem Frühstück das Tablett mitsamt der Zahnprothese ab.

Die Patientin wollte nun von der Betreiberin des Krankenhauses den Eigenanteil in Höhe von 750 € ersetzt erhalten. Das machte aber sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht nicht mit. Sorgfaltspflichten seien nicht verletzt worden. Grundsätzlich müssen Krankenschwestern beim Abräumen der Mahlzeiten nicht unter Servietten nachschauen, ob dort Sachwerte liegen. Insbesondere müsse niemand mit einem abgelegten Gebiss rechnen (Az.: 10 S 81/09)!

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