In den Schulen gibt es Zwischenzeugnisse. Der Zeugnistag ist für Schüler, Eltern und Lehrer ein besonderer Tag, der mit Enttäuschung und Tränen oder Freude und Stolz verbunden ist. Geht es doch darum, den Leistungsstand der Kinder und Jugendlichen zu dokumentieren und damit einen Pflock für die weitere Schullaufbahn einzuschlagen.
Im Arbeitsleben sind Zeugnisse von existenzieller Wichtigkeit für das berufliche Fortkommen und die Chancen für einen neuen Arbeitsplatz. Deshalb wird um den exakten Wortlaut eines Zeugnisses gerungen und – leider sehr oft – auch vor Gericht gestritten.
Und dieser Streit ist programmiert: Für den Dienstgeber ist die Zeugniserstellung meist nur lästige Pflichtübung am Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Mitarbeiter muss
mit seinem Zeugnis aber bis zum Eintritt in die Rente leben. Und Dritte verlangen wahrheitsgemäße Angaben über den Mitarbeiter im Hinblick auf dessen Leistungen.
Was in diesem Spannungsfeld erlaubt ist und was nicht, lesen Sie in dieser Themenausgabe.
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