20.06.2016

Beteiligungsrechte der MAV

Wenn Sie sich als Mitarbeitervertretung beteiligen, werden Sie informiert. Sie können kritische Fragen stellen, Ihre Bedenken vortragen oder ganz neue Ideen einbringen.

Um sich als Interessenvertreter für die Anliegen Ihrer Kolleginnen und Kollegen starkmachen zu können, sehen die kirchlichen Mitbestimmungsordnungen unterschiedliche Beteiligungsrechte für Sie vor. Diese bilden sozusagen das Herzstück Ihrer täglichen Arbeit: Denn damit können Sie die Arbeitsbedingungen in Ihrer Einrichtung aktiv mitgestalten und auf Verbesserungen in vielen Bereichen hinwirken.

Damit das reibungslos funktioniert, müssen Ihnen die Inhalte und Verfahrensabläufe bei der Mitbestimmung geläufig sein. Denn: Beteiligung ist nicht gleich Beteiligung!

Sowohl zwischen MAVO und MVG.EKD als auch zwischen den dort jeweils enthaltenen Rechten gibt es wesentliche Unterschiede und Abstufungen.

Diese Sonderausgabe erklärt anschaulich die Beteiligungsformen und stellt ausgewählte bekannte (Einstellung) als auch weniger bekannte (Umweltschutz) Mitbestimmungsbereiche vor. Reden Sie mit!

Sonderausgabe: Beteiligungsrechte der MAV

 

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