27.04.2017

DGB-Forderungen zur flexiblen Rente

Schon im November 2014 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein Paket von Gesetzesreformen gefordert, um den Übergang in die Rente für Beschäftigte flexibel und gleichzeitig abgesichert gestalten zu können. Die Reformen sollen passgenaue tarifliche Lösungen für Branchen und Betriebe ermöglichen. Unter anderem soll es einen Anspruch auf eine Teilrente ab 60 Jahre geben.

Nicht jeder Arbeitsplatz, nicht jeder Betrieb, nicht jede Branche ist gleich. Die Gewerkschaften setzen deshalb auf flexible, aber gleichzeitig abgesicherte Übergänge in die Rente.

Erste Schritte sind getan, wichtige Baustellen bleiben

Erste Schritte sind getan: Zum ersten Mal seit Langem hat der Gesetzgeber im Jahr 2014 Leistungsverbesserungen in der Rentenpolitik beschlossen, heiß es in dem Beschluss mit Blick auf das Rentenpaket 2014 der großen Koalition. Doch wichtige Baustellen bleiben: Das generelle Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung muss mindestens stabilisiert werden und auch die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung muss noch nachhaltiger aufgestellt werden.

Als 3. wichtigen Baustein künftiger Rentenpolitik nennt das Papier abgesicherte flexible Übergänge in die Rente.

Gewerkschaften: passgenaue Konzepte bereits entwickelt

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sind bereit, im Rahmen ihrer Verantwortung und ihrer Möglichkeiten als Tarif- und Sozialpartner sichere und flexible Übergänge in den Ruhestand zu gestalten. Die einzelnen Gewerkschaften haben dazu branchenspezifische Konzepte entwickelt.

Vom Gesetzgeber fordern DGB und die angeschlossenen Einzelgewerkschaften folgende Lösungen:

  • die Einführung eines Rechtsanspruchs auf sozialversicherungspflichtige Teilzeit im Alter,
  • die Einführung eines Anspruchs auf Teilrente ab 60 Jahren,
  • deutlich verbesserte Hinzuverdienstgrenzen für Teilrentner/-innen,
  • verbesserte Möglichkeiten für Aufstockungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • verbesserte arbeitsmarktpolitische Leistungen und Förderinstrumente für Problemgruppen,
  • flexiblere Regelungen bei der Altersteilzeit und bei Zeitwertkonten sowie
  • weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.

Praxistipp:
Auf Ihrer nächsten Schwerbehindertenversammlung könnten Sie das DGB-Konzept zum flexiblen Übergang in Rente von einem DGB-Vertreter vorstellen lassen. Sie können eine Unterstützung dafür sicherlich über die Geschäftsstelle der für Sie zuständigen DGB-Gewerkschaft finden.

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