26.06.2011

Irgendwann kommt der Sommer – mit hohen Temperaturen am Arbeitsplatz

Irgendwann muss er doch endlich kommen – der Sommer! Nach dem ganzen Regen und Sturm der letzten Tage haben wir uns ein paar heiße Tage einmal wieder richtig verdient. Und angeblich soll der Juli ja auch richtig schön werden. – Das bringt mich gleich zum Problem der Raumtemperatur am Arbeitsplatz.

 
Auch wenn in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen keine festen Gradzahlen vorgeschrieben sind, können Sie aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 3.5) einiges ableiten. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene wieder. Danach soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen bei leichten Arbeiten im Sitzen mindestens 20 Grad betragen, beim Gehen oder Stehen mit schweren Arbeiten mindestens 12 Grad.

Und jetzt kommt es: Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad Celsius nicht überschreiten
. Insbesondere sind Fenster, Oberlichter und Glaswände so zu gestalten, dass eine ausreichende Tageslichtsversorgung gewährleistet ist und gleichzeitig störende Blendung und übermäßige Erwärmung vermieden werden.

Zwar haben Sie nun keinen direkten Anspruch darauf, dass Ihr Chef die Temperatur auf 26 Grad zurückdreht, gleich wohl können Sie sich bei den Ämtern für Arbeitsschutz darüber beschweren. Diese prüfen dann, ob geeignete Sonnenschutzsysteme angebaut sind. Fehlen diese, wird der Arbeitgeber dazu angewiesen.

Liegt die Temperatur tatsächlich einmal über 26 Grad, hat Ihr Arbeitgeber weitere Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise für eine effektive Nachtauskühlung zu sorgen, in den frühen Morgenstunden zu lüften, Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung zu nutzen, die Bekleidungsregeln zu lockern und entsprechende Getränke bereitzustellen.

Also: Bei zu hohen Temperaturen haben Sie Rechte! Nutzen Sie sie!

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