18.09.2011

Pilot darf mit 60 Jahren weiter fliegen

Nach den gesetzlichen Regelungen dürfen Piloten im Alter zwischen 60 und 64 Jahren auch dann weiter Verkehrsflugzeuge fliegen, wenn sie zu einer Besatzung von mehreren Piloten gehören. Allerdings dürfen dann die anderen Piloten das 60.  
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres dürfen Verkehrspiloten in keinem Fall mehr fliegen.

Die Deutsche Lufthansa sah das allerdings anders. Sie hatte in ihren Tarifverträgen eine Klausel, wonach mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Arbeitsverträge automatisch endeten.

Gegen die entsprechende Regelung hatten 3 Flugkapitäne geklagt. Die Klage ging bis zum Bundesarbeitsgericht und dieses fragte beim Europäischen Gerichtshof nun an, ob der Tarifvertrag der Lufthansa mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Das war er nicht (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13.09.2011, Az.: C-447/09)!

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die tarifliche Regelung unverhältnismäßig sei. Da die gesetzlichen Regelungen die Altersgrenze auf 65 Jahre festgelegt haben, dürfen Tarifverträge nicht ohne weiteres die Grenze auf 60 Jahre reduzieren. Hier hätten mildere Maßnahmen getroffen werden können, beispielsweise die Besetzung mit einem weiteren Piloten, der das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Fazit: Eine richtige Entscheidung! Wenn das Gesetz bestimmt, dass Arbeitnehmer bis zu ihrem 65. Lebensjahr Verkehrsflugzeuge fliegen dürfen, können die Tarifpartner diese Grenze nicht einfach nach unten setzen!

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