01.06.2010

Arbeitsverträge – Teil 5: Tarifverträge

Ihre grundlegenden Rechte und Pflichten werden im Arbeitsvertrag geregelt. Egal, ob mündlich oder schriftlich: Lesen Sie hier das Wichtigste zu Arbeitsverträgen, damit Sie im Streitfall auf der sicheren Seite sind.

Heute: Tarifverträge

 
Auf viele Arbeitsverhältnisse, seien sie mündlich oder schriftlich abgeschlossen, finden Tarifverträge Anwendung. Wenn dies der Fall ist, darf Ihr Arbeitgeber von dem Tarifvertrag in der Regel nur abweichen, falls

  • die Abweichungen im Tarifvertrag zugelassen sind oder
  • keine abschließenden Regelungen im Tarifvertrag geschlossen wurden.
Wann findet ein Tarifvertrag aber Anwendung? Hier sind 4 Gestaltungsmöglichkeiten denkbar:

  • Ihr Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband und Sie sind in der entsprechenden Gewerkschaft. Haben Arbeitgeberverband und Gewerkschaft einen Tarifvertrag abgeschlossen, gilt er auch zwingend für Ihr Arbeitsverhältnis.
  • Zwischen einer Gewerkschaft und Ihrem Arbeitgeber wurde ein Firmentarifvertrag geschlossen. Ein solcher Tarifvertrag gilt nur für Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen. Auch daran muss Ihr Arbeitgeber sich halten.
  • Ein Tarifvertrag ist für allgemeinverbindlich erklärt worden. Eine Liste aller für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Eine solche Allgemeinverbindlichkeitserklärung kann von dem Bundesarbeitsminister oder den Landesarbeitsministern erlassen werden.
  • Sie haben die Geltung eines Tarifvertrags im Arbeitsvertrag individuell vereinbart. Eine solche Vereinbarung vom Arbeitsvertrag wird häufig vorgenommen. Die entsprechenden Klauseln lauten beispielsweise:

„Es gelten die Tarifverträge der Elektro- und Metallindustrie NRW in ihrer jeweils gültigen Fassung.“

Oder: „ Es gilt der Manteltarifvertrag der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie NRW in seiner Fassung vom …..“

Oder: „ Auf das Arbeitsverhältnis finden keine Tarifverträge Anwendung. Hinsichtlich der Regelungen zur Altersteilzeit gelten die Tarifverträge des Einzelhandels Niedersachen.“

Achtung: Für Sie als Arbeitnehmer besteht nun ein großes Interesse zu erfahren, was in den Tarifverträgen steht. Lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Arbeitgeber einen Tarifvertrag aushändigen. Wenn er schon darauf besteht, dass ein Tarifvertrag Anwendung findet, so haben Sie auch das Recht zu erfahren, was darin steht.

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