06.09.2010

Fehler im Arbeitsvertrag – ist er gültig?

Ein Arbeitnehmer hat von seinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag erhalten. Beide haben das Arbeitsvertragsformular unterschrieben und nun stellt der Arbeitnehmer fest, dass sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Nicht nur der Name ist falsch, sondern auch das Geburtsdatum. Ist der Vertrag nun überhaupt gültig? Wie ist das, wenn anstelle des Arbeitnehmers Klaus Schmidt im Vertrag Hans Müller und anstelle des 08.05.1968 der 05.08.1967 als Geburtsdatum steht? 


Nur keine Panik. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Vermutlich wird es sich lediglich um ein Computer-Versehen handeln. Es ist von einem anderen Arbeitnehmer der Arbeitsvertrag ausgedruckt worden ohne den Namen zu ändern.

Wollte der Arbeitgeber Sie persönlich einstellen und ist hierbei lediglich ein Fehler bei Name und Geburtsdatum geschehen, ist dies unbeachtlich. Trotzdem sollte der Arbeitsvertrag natürlich richtig gestellt werden, um Missverständnisse in der Zukunft zu vermeiden.

Hat der Arbeitgeber sich jedoch tatsächlich geirrt und wollte er eine andere Person einstellen und er hat Sie verwechselt, gilt etwas anderes. Das dürfte aber der absolute Ausnahmefall sein. In diesem Fall kann er den Vertrag anfechten, da er sich über die Person des Vertragsschließenden geirrt hat. Liegen ihm jedoch noch andere Unterlagen Ihrerseits vor, wie beispielsweise die Bewerbungen, Ihre Lohnsteuerkarte, Ihr Sozialversicherungsausweis oder Ähnliches, wird er sich auf diese Möglichkeit nicht mehr berufen können.

Also: In aller Regel ist eine falsche Bezeichnung unbeachtlich.

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