01.10.2010

Gliese 581g – NASA entdeckt neue Erde

Haben Sie es schon gehört? Die NASA hat den Planeten Gliese 581g entdeckt. Auf dessen Oberfläche könnte sich Wasser befinden und der Planet scheint so ähnlich wie die Erde auszuschauen. Das Problem: Er befindet sich 20 Lichtjahre von der Erde entfernt.

Und was hat das mit Arbeitsrecht zu tun? Erst einmal gar nichts. Spontan musste ich nur daran denken, wie ich das Arbeitsrecht gestalten würde, wenn ich auf einem neuen Planeten neue Regeln aufstellen dürfte.  

Das Arbeitsrecht muss einfach gestaltet sein. Es ist ein Schutzrecht für Arbeitnehmer. Was aber bringt es, wenn Arbeitnehmer das Arbeitsrecht nicht mehr verstehen? Schauen Sie sich einmal eine Gehaltsabrechnung im öffentlichen Dienst an. Unter Zugrundelegung des TVöD kann Ihnen kaum noch ein Arbeitnehmer die eigene Lohnabrechnung erklären. Gerne bin ich bereit, entsprechende Beweise zu liefern. Dazu kommt dann noch der Tarifwahnsinn. In Deutschland gibt es derzeit ca. 70.000 Tarifverträge. Grundsätzlich sind Tarifverträge sicherlich etwas Gutes. Was nützen Sie aber, wenn viele Arbeitnehmer den Inhalt von Tarifverträgen nicht kennen und geschweige denn ihn anwenden können?

Ein weiteres Beispiel:
Das deutsche Mietrecht kommt mit 39 Paragraphen aus. Dazu kommen dann nur noch unwesentliche Nebenvorschriften wie die Heiz- und Betriebskostenverordnung. Der Rest ist tatsächlich in 39 Paragraphen geregelt. Und im Arbeitsrecht? Da haben wir nur die wichtigsten Regelungen in ca. 80 Gesetzen geregelt. Jedes Gesetz hat dann aber noch unzählige Paragraphen. Nicht umsonst gibt es mittlerweile nicht nur Fachanwälte für Arbeitsrecht, sondern auch innerhalb dieser Spezies noch Spezialisierungen, beispielsweise ein Fachanwalt für Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt betriebliche Altersversorgung.

Also: Wenn wir Gliese 581g besiedeln, sollten wir ein einfaches Arbeitsrecht schaffen. Das sollte uns jedoch nicht daran hindern, bereits heute an dem Bestehenden zu arbeiten. Aber wer hat den Mut, es wirklich zu reformieren?

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Bewerbung zurückgewiesen: Verbotene Altersdiskriminierung eines Rentners im Bereich des TVöD

Ein Dienstherr verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im Bereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), wenn er die Bewerbung eines Altersrentners unter Hinweis auf dessen Rentnerstatus bereits im... Mehr lesen

23.10.2017
Der Arbeitgeber muss Ihre Strafzettel nicht bezahlen

Wenn Sie während einer Dienstfahrt ein Knöllchen kassieren, weil Sie falsch geparkt haben oder zu schnell gefahren sind, dann müssen Sie das selbst bezahlen. Denn schließlich müssen Sie sich auch während der Arbeitszeit an... Mehr lesen