23.04.2011

Job als Mutterschaftsvertretung – Wann endet das Arbeitsverhältnis?

Ein Arbeitnehmer ist zur Vertretung einer Arbeitnehmerin eingestellt worden. Im Vertrag findet sich als sachlicher Grund, dass er für die Dauer der Mutterschutzfristen und der Erziehungszeiten befristet eingestellt wird.  
Nun dauert die Elternzeit schon mehr als 5 Jahre, da die Arbeitnehmerin bereits insgesamt 3 Kinder bekommen hat. Er möchte jetzt wissen, ob hier nicht mittlerweile ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden ist. Wie sehen Sie das?

Meines Erachtens sollte der Arbeitnehmer auf jeden Fall einmal die Befristungsabrede anwaltlich prüfen lassen. Grundsätzlich ist aber ein befristeter Arbeitsvertrag in solchen Fällen möglich. Ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, liegt vor, wenn jemand zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers für die Dauer

  • eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz,
  • einer Elternzeit,
  • einer auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglichen Vereinbarung bei ruhender Arbeitsfreistellung zur Betreuung eines Kindes
  • oder für diese Zeiten zusammen oder Teile davon eingestellt wird.

Auch ist die Befristung für die notwendigen Zeiten eine Einarbeitung möglich.

Die Dauer der Befristung muss entweder kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein oder eben den genannten Zwecken zu entnehmen sein. Das dürfte regelmäßig der Fall sein bei Schwangerschafts- oder Elternzeitvertretungen.

Also: Grundsätzlich sind solche Befristungen möglich und können auch über Jahre hinweg ihre Gültigkeit behalten!

Und was ist, wenn die Mutter frühzeitig aus dem Mutterschutz oder die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vorzeitig aus der Elternzeit zurückkommt? Dann kann der Arbeitgeber den befristeten Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Wochen, jedoch frühestens zum Ende der Elternzeit kündigen. Das gilt aber nur, wenn die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig endet und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die vorzeitige Beendigung der Elternzeit mitgeteilt hat.

Fazit: Befristete Arbeitsverträge zur Schwangerschaftsvertretung oder zur Vertretung eines Arbeitnehmers, der in Elternzeit ist, kann über Jahre hinweg möglich sein.

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