12.07.2011

Benachteiligung einer Schwangeren bei Beförderung

Von diesem Fall habe ich Ihnen schon einmal berichtet. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und zurück verwiesen. Jetzt hat eine andere Kammer des LAG Berlin-Brandenburg die endgültige Entscheidung gefällt und einer Arbeitnehmerin eine Entschädigung zugesprochen (Urteil vom 28.06.2011, Az.: 3 Sa 917/11). Der Fall: Eine schwangere Arbeitnehmerin war als Abteilungsleiterin mit 2 weiteren Kollegen beschäftigt. Sie bewarb sich auf die freie Stelle Ihres Vorgesetzten, woraufhin mehrere Gespräche stattfanden. In einem dieser Gespräche sagte ihr ein Vorgesetzter, sie solle sich doch auf ihr Kind freuen.

Nachdem sie die Stelle nicht erhalten hatte, verlangte sie eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung – und zwar mindestens ca. 17.000 €.

Die Arbeitgeberin berief sich darauf, dass sachliche Gründe für den Bewerber gesprochen haben.

Das LAG hat nun der Arbeitnehmerin eine Entschädigungssumme zugesprochen und dabei zwei Indizien gewürdigt. Zum einen die Äußerung des Kollegen und zum anderen die Tatsache, dass der Arbeitgeber für die Beförderung des Kollegen keinerlei Gründe nennen konnte.

Fazit: Arbeitgeber müssen aufpassen. Schon der kleinste Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann Ihnen eine Entschädigungssumme bescheren!

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