17.07.2011

Geltung von Tarifverträgen nach Eintritt in Gewerkschaft

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, in eine Gewerkschaft einzutreten? Eine Gewerkschaft ist die Interessenvertretung von Arbeitnehmern einer bestimmten Branche. Ihr größter Vorteil: Auf Ihr Arbeitsverhältnis finden dann häufig Tarifverträge Anwendung 
Das ist der Fall, wenn Sie in der Gewerkschaft sind und Ihr Arbeitgeber in dem entsprechenden Arbeitgeberverband. Außerdem finden Tarifverträge Anwendung, wenn Sie das im Arbeitsvertrag vereinbart haben, ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde oder ein Firmentarifvertrag besteht.

Arbeitgeber denken manchmal darüber nach, aus ihrem Verband auszutreten, um sich von den Tarifvertragsverpflichtungen zu befreien. Das geht aber nicht so einfach, wie jetzt ein Arbeitgeber vor dem Bundesarbeitsgericht erkennen musste (Urteil vom 06.07.2011, Az.: 4 AZR 424/09):

Das BAG verwies auf § 3 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz. Danach gelten Tarifverträge auf jeden Fall so lange weiter, wie ihre Laufzeit beträgt. Und in dem entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer erst nach dem Austritt des Arbeitgebers in die Gewerkschaft eingetreten. Trotzdem hat das BAG den Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis angewandt. Und in dem Tarifvertrag war eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden vereinbart, während der Arbeitgeber 40 Stunden pro Woche gearbeitet hat. Nun hat er die Chance, die Überstunden – immerhin fast 200 Stück – bezahlt zu bekommen.

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