17.04.2011

Amokfahrt als Arbeitsunfall

Was es nicht alles gibt!

Ein besonderer Fall des Sozialgerichts Berlin vom 22.02.2011, Az.: S 25 U 406/10: Eine Klägerin betrieb einen Blumenstand. Mit ihrem Ex-Mann hatte sie offensichtlich gewaltigen Ärger, denn der raste mit einem Kleintransporter in diesen Blumenstand und verletzte sie lebensgefährlich.  
Zuständig war die Berufsgenossenschaft und diese lehnte als Unfallversicherung die Anerkennung der Amokfahrt als Arbeitsunfall ab. Deshalb wollte sie auch nicht die Heil- und Behandlungskosten übernehmen. Es würde nach ihrer Ansicht nach schlicht der ursächliche Zusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und dem Unfall fehlen.
Das Sozialgericht war anderer Auffassung. Es sei nicht nur die Eskalation eines rein privaten Konflikts gewesen, sondern ein Arbeitsunfall. Wenn das Motiv des Täters ausschließlich privater Natur sei, wird dieses zwar grundsätzlich den Arbeitsunfall ausschließen. Das Sozialgericht hat jedoch die Beweislast dafür dem Unfallversicherungsträger aufgebürdet. Und dieser konnte den Beweis für das private Motiv der Amokfahrt nicht erbringen: Der Täter hat Selbstmord in der Untersuchungshaft begangen!

Meine Meinung: Ob dieses Urteil richtig ist, wage ich zu bezweifeln. Zwar ist der Unfall am Arbeitsplatz passiert, wer kann aber hier tatsächlich ernsthafte Zweifel daran gehabt haben, dass der Streit ausschließlich persönlicher Natur gewesen ist. Der Täter ist absichtlich und vorsätzlich in den Blumenstand gefahren! Wie sehen Sie das?

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