22.05.2010

Frauen am Arbeitsplatz – Teil 1 – die gesetzlichen Regelungen

Frauen haben die gleichen Rechte wie Männer. Die betriebliche Realität sieht leider anders aus. Frauen verdienen häufig für die gleiche Arbeit weniger Geld als Männer. Auch finden sich Frauen in Führungspositionen noch immer wesentlich seltener als ihre männlichen Kollegen.  
Heute lesen Sie Einiges zu den besonderen gesetzlichen Regelungen. Die meisten Gesetze gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sind geschlechtsunabhängig. Es gibt aber auch einige Gesetze, die insbesondere Frauen besonders schützen.

1. Das Mutterschutzgesetz
Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach der Geburt. Mutter und Kind sollen vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Außerdem hat die Mutter einen besonderen Kündigungsschutz.

2. Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz
Diese Verordnung ist aufgrund des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten. Es verbietet den Arbeitseinsatz in ganz bestimmten Arbeitsbereichen und mit ganz bestimmten Arbeitsstoffen.

3. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Dieses Gesetz gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Trotzdem sind es in der Praxis noch immer größtenteils Frauen, die Elternzeit in Anspruch nehmen. Das Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz regelt für alle Eltern von Kindern, die ab dem 01.01.2007 geboren wurden, zum einen die finanzielle Unterstützung durch das Elterngeld und zum anderen die unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die so genannte Elternzeit. Vor dem 01.01.2007 galt das Bundeserziehungsgeldgesetz.

4. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind Benachteiligungen wegen des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters, der Rasse und der ethnischen Herkunft, der Religion bzw. Weltanschauung sowie der sexuellen Identität unzulässig. Hier werden also sowohl Männer als auch Frauen geschützt. Benachteiligungen insbesondere wegen des Geschlechts, widerfahren jedoch hauptsächlich Frauen. Unter das Gesetz fallen sowohl unmittelbare Benachteiligungen wie auch mittelbare Benachteiligungen. Auch sind Belästigungen, die die Würde einer Frau verletzen und bei denen ein feindliches Umfeld entsteht, unzulässig. Dies gilt auch für den Fall der sexuellen Belästigung.

Morgen lesen Sie ein wichtiges Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz.

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