13.01.2010

Mitarbeiter im Außendienst haben keinen Anspruch auf festes Verkaufsgebiet

Ein neues Urteil des Landesarbeitsgerichts München ist nicht gut für Außendienstler.

Das war geschehen:
Ein Arbeitnehmer war als Senior Vertriebsbeauftragter beschäftigt. Er vertrieb Software-Produkte und erhielt neben einer Grundvergütung Provisionen für Vertragsabschlüsse. Diese Provisionen überstiegen die Grundvergütung häufig um ein vielfaches. Nunmehr wies der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein neues Vertriebsgebiet zu. Dieser wehrte sich vor Gericht dagegen, da er eine Verschlechterung seiner Vertriebsmöglichkeiten und damit seiner Verdienstchancen befürchtete. Insbesondere war aus seiner Sicht der Entzug des bisherigen Vertriebsgebiets nicht von Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst.  

Das sahen die Landesarbeitsrichter aus Bayern aber anders. Sie waren der Auffassung, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Vertriebsgebiets hatte. Nach dem Arbeitsvertrag besteht lediglich ein Anspruch auf Beschäftigung als „Senior Vertriebsbeauftragter“. Eine weitere Eingrenzung sei nicht erfolgt. Der Arbeitgeber könne dem Arbeitnehmer daher im Rahmen seines Direktionsrechts jede Tätigkeit innerhalb des arbeitsvertraglich festgelegten Tätigkeitsbereichs zuweisen.

Wichtig: Steht in Ihrem Arbeitsvertrag etwas anderes und haben Sie festgelegte Bezirke, können Sie auf Feststellung klagen, dass die Zuweisung eines neuen Gebietes unwirksam ist. Außerdem haben Sie einen Schadenersatzanspruch wegen der Vereitelung Ihres Beschäftigungsanspruchs.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Regelungsabrede: Ausstattung des Personalratsbüros

Neben der Dienstvereinbarung ist die Regelungsabrede die zweite Form, in der Dienstherr und Personalrat Vereinbarungen treffen können. Wie eine Dienstvereinbarung, setzt auch eine Regelungsabrede einen wirksamen... Mehr lesen

23.10.2017
Freizeitausgleich für Dienstreisen Diese Ansprüche haben Sie als Betriebsrat

Als Betriebsrat sind Sie immer mal wieder auf Dienstreisen – sei es, weil Sie ein Seminar, sei es, weil Sie andere Standorte besuchen oder auch, um Ihre Kollegen aus dem Gremium an einem anderen Ort zu treffen. Die Anfahrten... Mehr lesen