05.10.2009

Passwortgeschützter PC – E-Mails lesen

„Eine Kollegin hat während meines Urlaubs an meinem passwortgeschützten Rechner E-Mails gelesen. Ist dies zulässig oder verstößt es gegen das Briefgeheimnis?“ 
Hier stellt sich zunächst die Frage, wie sich die Kollegin Zugang zum Rechner verschaffen konnte. Wenn ein Passwortschutz besteht, dürfte dies gar nicht möglich sein. Darüber hinaus wird es darauf ankommen, ob die private E-Mail-Nutzung im Betrieb erlaubt ist. Ist diese verboten, kann sogar der Arbeitgeber auf den Computer zurückgreifen. Findet er private E-Mails, darf er diese jedoch nicht lesen! Gleiches gilt für die Kollegin.

Handelt es sich dagegen um betriebliche E-Mails, sind sie als Betroffene grundsätzlich nicht schutzwürdig. Es handelt sich um Geschäftskorrespondenz, die natürlich der Vorgesetzte oder Chef lesen darf.

Ob in diesem Fall auch ein Kollege Zugriff nehmen darf, halte ich bei passwortgeschützten PCs für äußerst fraglich, denn letztendlich gibt es gerade diesen Passwortschutz, damit nicht jeder an den Rechner herankommt.

Fazit: Seien Sie stets vorsichtig mit der Herausgabe Ihrer Passwörter. Bewahren Sie diese nicht in der obersten Schreibtischschublade auf und nennen Sie diese niemandem, auch nicht Ihren Kolleginnen und Kollegen!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Das ist der innere Zusammenhang zwischen Abmahnung und Kündigung

Eine Abmahnung liegt im Briefkasten und Ihr Kollege hat Angst, eine Kündigung zu erhalten. Diese Angst ist auch nicht unbegründet.  Mehr lesen

23.10.2017
Arbeitnehmerfotos auf Homepage – ist das erlaubt?

Die Zahl der Firmen-Homepages steigt ständig. Unzählige Arbeitgeber haben oder wollen in den kommenden Monaten eine Homepage erstellen. Häufig ist es so, dass Arbeitnehmer dort abgebildet werden. Frei nach dem Motto: Ich... Mehr lesen