Ihr Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter bei der Arbeit nicht beeinträchtigt werden.
Aber auch Sie haben nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechte und Pflichten. Das sind sie:
Ihr Arbeitgeber muss Sie über Arbeitsschutzvorschriften und Gefährdungen an Ihrem Arbeitsplatz aufklären. Das gehört zu seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Egal in welcher Position Sie im Betrieb arbeiten, diese Vorschriften gelten auch für Sie, selbst wenn Sie lediglich ein Praktikum absolvieren.
Ihre Pflicht: Sie müssen die Arbeitsschutzanweisungen Ihres Arbeitgebers beachten.
Als Arbeitnehmer ist es außerdem Ihre Pflicht, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die Ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) müssen Angestellte in vielen Bereichen tragen, nicht nur in der Fabrik, im Handwerk und auf Baustellen, sondern auch etwa in Zahnarztpraxen oder Laboratorien. Mit persönlicher Schutzausrüstung ist nicht etwa eine Uniform oder Arbeits- und Berufskleidung gemeint, die beispielsweise Ihre Kleidung vor Verschmutzung schützen soll. Zur persönlichen Schutzausrüstung gehört vielmehr:
All dies muss Ihr Arbeitgeber Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen. Damit umgehen müssen aber Sie – und zwar richtig.
Auch für die korrekte Lagerung sind Sie verantwortlich.
Grundsätzlich gilt: Halten Sie bei der Lagerung und Pflege von PSA die Herstellerhinweise immer strikt ein.
Zu Ihren arbeitsschutzrechtlichen Pflichten gehört auch, dass Sie durch Ihre Tätigkeit andere Personen nicht gefährden dürfen. Für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kollegen, aber auch gegebenenfalls Kunden, Lieferanten und sonstiger Besucher Ihres Betriebs sorgen Sie nicht nur
So dürfen Sie andere beispielsweise nicht dadurch in Gefahr bringen, dass Sie nötige Wartungsarbeiten, Reparaturen oder auch Sicherheitsvorkehrungen unterlassen.
Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, Ihrem Arbeitgeber zu melden. Das betrifft neben der
Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit machen.
Haben Sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die von Ihrem Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, sollten Sie das ihm gegenüber bemängeln. Am besten setzen Sie ihm dabei gleich eine Frist.
Diese Personen sind mögliche erste Ansprechpartner, wenn Ihnen ein Mangel am Arbeitsschutz auffällt:
Schafft Ihr Arbeitgeber auf Ihre an ihn gerichteten Beschwerden keine Abhilfe, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Ihnen dürfen nach dem Arbeitsschutzgesetz hierdurch keine Nachteile entstehen.