26.02.2010

Genetische Untersuchungen bei Arbeitnehmern verboten: Und das ist auch richtig so!

Genetische Untersuchungen bei Arbeitnehmern verboten: Und das ist auch richtig so!

Am 01. Februar ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft getreten.

Auslöser waren unter anderem Berichte, dass Unternehmen dazu übergehen, Arbeitnehmer und Bewerber gentechnisch untersuchen zu lassen. Haben die Untersuchungen entsprechend Krankheiten an den Tag gebracht, wurde Arbeitnehmern gekündigt oder Bewerber erst gar nicht eingestellt.
 
Durch das neue GenDG ist es für Arbeitgeber verboten, solche Untersuchungen von Arbeitnehmern zu fordern. Ausdrücklich ist das in § 19 GenDG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber

  • weder die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen
  • noch die Mitteilung von Ergebnissen bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen oder Analysen

verlangen. Er darf auch nicht solche Ergebnisse entgegennehmen oder verwenden.

Gleiches gilt auch für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme:  Ist eine diagnostische genetische Untersuchung zur Vermeidung von Erkrankungen erforderlich, kann sie durchgeführt werden. Aber: Die genetischen Untersuchungen sind nachrangig zu allen anderen Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzuführen.

Verstößt Ihr Arbeitgeber gegen das GenDG macht er sich schadenersatzpflichtig und begeht gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Arbeitsunfähig nach Vatertag – keine Krankmeldung rechtfertigt Abmahnung

Gestern habe ich Ihnen die neuesten Zahlen vom statistischen Bundesamt zu Verdiensten in Deutschland mitgeteilt. Das statistische Bundesamt in Wiesbaden hat auch andere interessante Zahlen: An keinem anderen Tag im Jahr sterben... Mehr lesen

23.10.2017
Kundenbeschwerde: Warum Sie doch kündigen dürfen

Sie sind Gift für Ihr Geschäft: Kundenbeschwerden. Und doch kommen sie immer wieder vor. Besonders schlimm, wenn der Geschäftspartner einen Ihrer Mitarbeiter auf dem „Kieker“ hat. Dann heißt es: handeln! Aber richtig. Der... Mehr lesen