27.09.2010

Leiharbeit vor dem Umbruch – diese Reformen stehen an

Die Bundesregierung will den Missbrauch bei der Leiharbeit bekämpfen. Deshalb hat sie einen Referentenentwurf vorgelegt. Da auch die anderen Parteien im Bundestag für einen verbesserten Schutz für Leiharbeiter stimmen dürfen, werden diese Regelungen vermutlich umgesetzt werden: 

  • Arbeitgeber dürfen künftig keine Arbeitnehmer mehr entlassen und gleichzeitig als Leiharbeitnehmer wieder zu schlechteren Bedingungen einstellen. So hatte es eine große Drogeriekette durchgeführt. Grundsätzlich soll die Wiedereinstellung zwar möglich bleiben, die Bezahlung muss aber die gleiche sein.
  • Leiharbeitnehmer sollen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantine oder Betriebskindergärten in gleichem Umfang nutzen dürfen wie die übrigen Beschäftigten.
  • Leiharbeitnehmer müssen über neue freie Arbeitsplätze bei dem Entleihbetrieb informiert werden, damit sie sich dort bewerben können.
  • Arbeitslose dürfen derzeit zu schlechteren Bedingungen als die Stammbelegschaft beschäftigt werden. Diese Ausnahme soll gestrichen werden.
  • Einen Mindestlohn wird es wohl im Leiharbeitssektor nicht geben, da sich jedenfalls die FDP dagegen sperrt.

Sobald ein Gesetzentwurf tatsächlich umgesetzt wird und Anwendung findet, werde ich erneut berichten.

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