21.08.2009

Verlängerung der Probezeit – diese Rechte und Pflichten haben Sie

Will Ihr Arbeitgeber Ihre Probezeit verlängern?

Das ist natürlich kein gutes Zeichen, aber auch kein Weltuntergang. Die Verlängerung ist nämlich nur in beiderseitigem Einverständnis möglich, einseitig darf Ihr Arbeitgeber eine Verlängerung nicht vornehmen.

Die Probezeit wird zudem arbeitsrechtlich völlig überschätzt. Schauen wir uns das Problem einmal näher an: 
Die einzige Auswirkung der Probezeit ist, dass die Kündigungsfrist nur 2 Wochen beträgt. Ist die Probezeit länger als 6 Monate, verlängert sich die Kündigungsfrist auf die gesetzlichen 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Sonst hat die Probezeit keinerlei Auswirkungen.

Achtung: Häufig wird die Probezeit mit der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz verwechselt. Falls in Ihrem Unternehmen mehr als 10 in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind und sie länger als 6 Monate dort arbeiten, benötigt Ihr Arbeitgeber für eine Kündigung einen Kündigungsgrund. Dies hat aber nichts mit Ihrer Probezeit zu tun! Ihr Arbeitgeber benötigt also auch dann einen Grund für seine Kündigung, wenn er innerhalb einer 9-monatigen Probezeit im 7. Monat kündigen will.

Tipp:

Stimmen Sie ruhig der Verlängerung der Probezeit zu. Darin steckt auch die Chance zu zeigen, was Sie wirklich können.

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