10.12.2010

Schneechaos – Zu spät zur Arbeit gekommen?

Schneechaos in Deutschland: Eisglätte, nicht geräumte Straßen und vieles mehr.

Sind Sie auch deshalb spät zur Arbeit gekommen? Und verlangt Ihr Chef nun von Ihnen, dass Sie die Arbeit nachholen sollen?

 
Das ist Ihr Recht: Grundsätzlich ist es Ihre Pflicht, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Beginnt Ihre Arbeit um 8 Uhr, haben Sie auch um 8 Uhr da zu sein. War für Sie erkennbar, dass Sie mit einer längeren Anfahrtsstrecke aufgrund von schlechten Straßenverhältnissen rechnen mussten, wird es schwierig. Hier wird Ihr Arbeitgeber zu Recht von Ihnen verlangen können, dass Sie dann eben hätten eher losfahren müssen. Verkehrsbehinderungen, die für Sie absehbar sind, sollten von Ihnen im Vorhinein mit berücksichtigt werden.

Ist das bei Ihnen der Fall, kann es sogar sein, dass Sie eine Abmahnung erhalten und diese vielleicht sogar gerechtfertigt ist.

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Was ist beispielsweise, wenn aufgrund des Schneefalls ein Auto quer auf der Fahrbahn gestanden hat und Sie deshalb zu spät kommen? Hier kann Ihnen natürlich nicht ohne Weiteres ein Vorwurf gemacht werden. Schließlich wären Sie ohne dieses Hindernis rechtzeitig am Arbeitsplatz erschienen. Ist das eine mögliche Ausrede?

Kommen Sie zu spät wegen solcher Vorfälle, erhalten Sie dafür kein Arbeitsentgelt
. Es handelt sich um ein so genanntes objektives Leistungshindernis. Können Sie Ihren Arbeitsplatz witterungsbedingt nicht rechtzeitig erreichen, haben Sie auch keinen Anspruch auf eine Entlohnung oder Entgeltfortzahlung. Pech gehabt!

Ein Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie die verlorenen Zeiten nacharbeiten können. So fehlt Ihnen wenigstens nichts in der Lohntüte.

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