24.11.2010

Abfindungsverweigerung wegen naher Rente ist diskriminierend

Der Fall: Ein dänischer Arbeitnehmer war bei seiner Entlassung 63 Jahre alt, wollte aber noch nicht in Rente, sondern meldete sich arbeitslos. Er beantragte zudem die Zahlung einer Abfindung (Anmerkung: Nach dänischem Recht haben Arbeitnehmer, die mindestens 12 Jahre bei demselben Unternehmen gearbeitet haben, einen Abfindungsanspruch, es sei denn, sie könnten Rente beziehen.) Da der Arbeitnehmer rentenbezugsberechtigt war, wurde ihm die Abfindung verweigert. Der Arbeitnehmer klagte nun wegen Altersdiskriminierung und die Sache landete beim EuGH.

Das Urteil:
Der EuGH gab dem Mitarbeiter Recht. Mit der dänischen Regelung werden nicht nur Arbeitnehmer von der Abfindung ausgeschlossen, die eine Altersrente erhalten, sondern auch die, die zum Bezug berechtigt sind, aber weiterarbeiten wollen (EuGH, 12.10.2010, C-499/08).

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