20.01.2011

Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts – Darauf sollten Sie achten

Rechtsanwälte gibt es mittlerweile wie Sand am Meer. Gerade in Innenstädten hat man häufig das Gefühl, dass es kaum noch ein Haus ohne Rechtsanwaltsschild gibt. Die Anwaltsdichte hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen.  
Jetzt habe ich von einem Mandanten erfahren, dass er mit einem Kollegen ein sehr großes Problem hatte. Zu Beginn der Beratung hat der Mandant den Rechtsanwalt gefragt, ob es eine Interessenkollision gäbe, er also den Arbeitgeber auch vertrete oder schon einmal vertreten habe. Daraufhin wurde der Rechtsanwalt sehr unfreundlich und teilte mit, dass die Angelegenheit ohnehin keine Erfolgsaussichten habe. Das wiederum hat den Mandanten bewogen, sofort den Rechtsanwalt zu wechseln.

Einen guten Rechtsanwalt zu finden, ist auch nicht immer einfach. Zunächst sollten Sie auf die Qualifikation achten, also im Arbeitsrecht sollten Sie ausschließlich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Die Fachanwaltsbezeichnung garantiert Ihnen 2 Dinge: Sie wissen, dass der Rechtsanwalt sich in der Theorie zusätzlich fortgebildet hat und auch aktuelle Weiterbildungsangebote nutzt. Praktisch bedeutet es, dass der Rechtsanwalt schon eine erhebliche Anzahl an Arbeitsrechtsfällen bearbeitet hat.

Eine entsprechende Liste von Rechtsanwälten finden Sie im Internet, Sie können sich auch jederzeit an die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Auch diese hält entsprechende Listen von Rechtsanwälten bereit.

Ein letzter Tipp: Laufen Sie nicht in die Gebührenfalle! Haben Sie Ihrem Rechtsanwalt den Fall erst einmal geschildert und hat er sich mit der Angelegenheit auch nur kurz befasst, sind die ersten Rechtsanwaltsgebühren entstanden. Klären Sie also vor der Schilderung der eigentlichen Problematik, ob Sie mit diesem Rechtsanwalt zusammenarbeiten wollen oder nicht. Wenn Sie ihn also fragen wollen, ob er schon einmal für einen bestimmten Arbeitgeber tätig war, können Sie das durchaus tun. Diese und ähnliche Fragen, die mit Ihrer eigentlichen Sache nichts zu tun haben, sollten Sie jedoch auf jeden Fall vorab klären.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Ausnahmen vom Kündigungsschutz in der Elternzeit

Der Kündigungsschutz während der Elternzeit ist umfassend. Er schützt in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes alle für das Kind sorgenden Arbeitnehmer, die während der Elternzeit 30 Stunden oder weniger arbeiten. Das gilt... Mehr lesen

23.10.2017
Überwachung am Arbeitsplatz – Teil 6 – Die Betriebsratsbeteiligung

Arbeitgeber versuchen immer häufiger Arbeitnehmer zu überwachen. Dabei haben sie jedoch eng gestreckte Grenzen einzuhalten. Insbesondere sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Datenschutzgesetze und die... Mehr lesen