15.10.2009

Kündigung im falschen Briefkasten

Was für ein Fall: Eine Arbeitnehmerin hat eine Kündigung erhalten. Oder besser gesagt: Sie hat sie nicht erhalten. Der Briefträger hat die Kündigung in den falschen Briefkasten geworfen. Als der Nachbar nach Rückkehr aus seinem Urlaub nach 4 Wochen die Kündigung gefunden hat, hat er sie der Arbeitnehmerin gegeben. Nun stellt sich natürlich die Frage, wann die Kündigung zugegangen ist. 
Eine Kündigung geht dann zu, wenn sie in den Hausbriefkasten geworfen wurde und unter regelmäßigen Umständen zur Kenntnis genommen werden kann.

Deshalb geht eine Kündigung, die um 20:00 Uhr abends in den Briefkasten geworfen wird, in der Regel erst am nächsten Tag zu. Denn die wenigsten Menschen schauen abends noch einmal in ihren Briefkasten.

In dem hier vorliegenden Fall ist die Kündigung aber in den falschen Briefkasten geworfen worden. Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber beweisen, dass Ihnen die Kündigung zugestellt wurde. Wenn dieses per Einwurf-Einschreiben geschieht, kann er sich eine Quittung ausdrucken lassen. Dann ist es an Ihnen zu beweisen, dass Sie die Kündigung tatsächlich nicht erhalten haben. Lassen Sie sich also von Ihrem Nachbarn schon einmal im Vorhinein schriftlich bestätigen, dass er Ihnen die Kündigung erst wesentlich später überreicht hat.

Wichtig: Binnen 3 Wochen müssen Sie gegen die Kündigung vorgehen. Beantragen Sie vorsichtshalber die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage. Dann kann nichts schief gehen.

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