22.11.2009

Zahlungstermin der Abfindung

Ich habe eine Frage: Ich habe eine Kündigung von meinem Arbeitgeber bekommen. Dagegen bin ich vorgegangen und wir haben uns vor Gericht getroffen. Da die erste Kündigung nicht in Ordnung war, wurde eine zweite Kündigung ausgestellt zu einem späteren Termin. Auch dagegen habe ich geklagt und letztendlich keine Lust mehr gehabt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Deswegen haben wir uns auf eine Abfindung über 3.000 € geeinigt. Außerdem stand mir noch Lohn über ca. 2.000 € brutto zu. Auch das haben wir in den Vergleich mit aufgenommen. Nun ist die Verhandlung schon 4 Wochen her. Bis wann muss mein ehemaliger Arbeitgeber denn nun zahlen?“ 
Antwort: Wenn Sie sich in einem gerichtlichen Vergleich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt haben und der Vergleich einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, muss Ihr Arbeitgeber sofort zahlen. Das bedeutet im Einzelnen: Sie müssen konkrete Zahlen in den Vergleich aufgenommen haben. Dabei ist es auch egal, wenn es sich bei der Gehaltszahlung um eine Brutto-Summe handelt. Sie können nach ständiger Rechtssprechung in diesen vollen Bruttobetrag vollstrecken.

Sobald Sie das Protokoll vom Gericht in den Händen halten sowie eine sogenannte vollstreckbare Ausfertigung, können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Noch besser ist es, wenn Sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, dann ist nämlich sofort das Konto Ihres Arbeitgebers gesperrt.

Also: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt darüber und leiten Sie Vollstreckungsmaßnahmen ein! Pfänden Sie sein Konto oder schicken Sie wenigstens einen Gerichtsvollzieher zu Ihrem Ex-Chef.

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