13.05.2010

Wie lange kann ich gegen ein Arbeitszeugnis vorgehen?

Über Arbeitszeugnisse gibt es immer wieder Streit. Entweder stellen Arbeitgeber zu schlechte Zeugnisse aus oder sie weigern sich, überhaupt ein Zeugnis zu erteilen. Im einen Fall geht es also um einen Berichtigungsanspruch und im anderen Fall um einen Erteilungsanspruch.  
In beiden Fällen sollten Sie möglichst schnell handeln. Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen verjähren grundsätzlich erst nach 3 Jahren. Der Zeitraum beginnt am Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist.

Beispiel: Ihnen steht noch offener Lohn aus dem Monat April 2010 zu. Die Verjährungsfrist beginnt am 31.12.2010 und endet am 31.12.2013.

Aber: Tarifverträge oder Arbeitsverträge sehen vielfach Verfallklauseln vor. Danach verwirken Ansprüche häufig bereits nach 3 Monaten. Prüfen Sie, ob eine solche Klausel in Ihrem Fall vorliegt.

Und: In vielen Arbeitsgerichtsbezirken geltend kurze Fristen zur Verwirkung. So wird teilweise davon ausgegangen, dass 6 Monate nach Erteilung des Zeugnisses ein Zeugnisberichtigungsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Nach dieser Ansicht können Sie nach 6 Monaten ein Zeugnis gar nicht mehr verlangen. Stets muss jedoch hinzukommen, dass der Arbeitgeber darauf vertrauen durfte, dass der Arbeitnehmer nunmehr kein Zeugnis, beziehungsweise die Berichtigung nicht mehr verlangt.

Als Begründung für die kurze Frist führen die Gericht ins Feld, dass es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, nach langer Zeit einen Arbeitnehmer noch ordnungsgemäß zu beurteilen.

Also: Starre Fristen gibt es, wie so häufig, nicht. Machen Sie Zeugnisansprüche binnen 6 Monaten geltend, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Ist der Zeitraum bereits abgelaufen, kommt es auf den Einzelfall an.

Meine Empfehlung: Versuchen Sie auf jeden Fall Ihr Glück. Mehr als ablehnen, kann Ihr Arbeitgeber Ihren Anspruch nicht.

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