06.08.2011

Beleidigt? Auch hier werden Sie als Betriebsrat gehört

Eine fristlose Kündigung setzt stets einen wichtigen Grund voraus. Das zeigt auch dieser Fall:
Ein war als Hilfspfleger in einem evangelischen Krankenhaus angestellt. An einem Morgen reagierte er auf die Aufforderung seines direkten Vorgesetzten, unmittelbar die Arbeit aufzunehmen, mit den Worten: „Beweg selber deinen Arsch, du faules Schwein.“ Danach war er allerdings der Anweisung gefolgt.
Wenige Stunden nach dem Vorfall führten der direkte Vorgesetzte und der Beschäftigte ein Gespräch. In diesem beantwortete der Arbeitnehmer die Frage des Vorgesetzten, ob er sich den wieder beruhigt habe, mit „ja“. Dennoch kündigte die dem Arbeitnehmer fristlos.

Aber:
Die Arbeitnehmervertretung hatte der Kündigung widersprochen. Und das half dem Mann. Er konnte sich mit Erfolg gegen die Kündigung wehren. Der Grundsatz, den die Richter aufstellten (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 1190/08):

Keine außerordentliche Kündigung wegen einmaliger Beleidigung

Die Richter entschieden, eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung wegen einer Beleidigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese eine ernstliche Störung des Betriebsfriedens, der betrieblichen Ordnung oder des reibungslosen Betriebsablaufs verursacht.

Hinsichtlich der hier vorliegenden einmaligen groben Beleidigung urteilte das Gericht: Diese stelle keinen wichtigen Grund dar. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Tatsache, dass das Beschäftigungsverhältnis über viele Jahre ungestört verlaufen war.

Als Betriebsrat müssen Sie auch vor einer außerordentlichen Kündigung angehört werden . Prüfen Sie im Rahmen Ihrer Anhörung stets, ob das angeprangerte Verhalten nachgewiesen und tatsächlich so schwerwiegend ist, dass eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt erscheint.

Hinsichtlich einer vergleichbaren fristlosen Kündigung sollten Sie deshalb stets Bedenken äußern! Plädieren Sie stattdessen für eine Abmahnung. Begründen Sie das mit der lediglich einmaligen Beleidigung, die einem jahrelangen einwandfreien Verhalten gegenübersteht. Kurzum:

Da eine fristlose Kündigung schwere Folgen im Hinblick auf die berufliche Laufbahn des Arbeitnehmers nach sich ziehen kann, sollten Sie einer solchen nur zustimmen, wenn Sie davon überzeugt sind, dass die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses die einzige Möglichkeit ist.

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