Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aus Mitteln des Ausgleichsfonds ein neues Projekt für die Sensibilisierung von Arbeitgebern für das Thema Inklusion bewilligt. Das neue Projekt hat neue Schwerpunkte. Wie bisher wird das Beratungsprojekt in 8 Bundesländern angeboten.
Die beteiligten wirtschaftsnahen Träger aus der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e. V. und die Projektteams dieser Träger sind im neuen Projekt wieder dabei. Das Gesamtprojekt wird wie zuvor von Manfred Otto-Albrecht (E-Mail: manfred.otto-albrecht@faw.de) geleitet.
Umgesetzt wird das Projekt in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Das Projekt „Wirtschaft inklusiv“ hat sich exakt an den Zielen des Sozialgesetzbuchs IX orientiert. Deshalb hat es auch die Rolle der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats/ Personalrats korrekt in sein Beratungsangebot eingebunden.
Wenn in Ihrem Unternehmen Beratungskontakte der Geschäftsführung entstehen, sollten Sie das nicht als Maßnahme gegen die betriebliche Interessenvertretung missverstehen. Im Gegenteil: Eine in Sachen „Schwerbehinderte“ besser informierte Geschäftsführung ist oft ein guter Partner für die betriebliche Interessenvertretung