Ein Arbeitnehmer erhält bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von seinem Arbeitgeber. Während dieser Zeit hat er spätestens am 4. Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den „Gelben Schein“ vorzulegen.
Nach Ablauf dieser 6 Wochen zahlt im Regelfall die Krankenkasse das Krankengeld. Die Ärzte stellen nun auch keinen „Gelben Schein“ mehr aus. Trotzdem verlangen viele Arbeitgeber noch immer den Nachweis über die Arbeitsunfähigkeitszeit. Ist das rechtens? Und wie muss ein Arbeitnehmer nun vorgehen?
Ein Arbeitgeber möchte wissen, wie lange eine Arbeitsunfähigkeit dauert und wann mit der Rückkehr eines Arbeitnehmers zu rechnen ist. Deshalb ist es in der Praxis auch nicht unüblich, dass Arbeitgeber tatsächlich auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums ärztliche Bescheinigungen verlangen. Dazu sind Sie auch berechtigt. Den „Gelben Schein“ vom Arzt gibt es allerdings wirklich nicht mehr, der Arbeitnehmer muss dann von seinem Arzt jeweils eine Bescheinigung verlangen.
Weigert der Arbeitnehmer sich, kann es eine Abmahnung geben!
Diese Bescheinigung hat allerdings der Arbeitgeber zu bezahlen! Sie können also von Ihrem Arbeitgeber eine Kostenerstattung verlangen, sofern Sie für diese Bescheinigungen Ihres Arztes etwas bezahlen müssen.
Alles andere wäre letztendlich auch ungerecht. Schließlich verlangt Ihr Arbeitgeber diese Bescheinigungen.
Tipp: Weisen Sie Ihren Arbeitgeber daraufhin, dass die Bescheinigungen nach Ablauf des 6-Wochen-Zeitraums der Entgeltfortzahlung Geld kosten. Gelegentlich reichen Arbeitgebern auch Bescheinigungen der Krankenkasse über gezahltes Krankengeld. Denn damit steht auch fest, dass tatsächlich eine Krankheit vorlag.
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