19.10.2010

Trotz Arbeitsunfähigkeit ins Theater – Geht das?

Sie sind arbeitsunfähig erkrankt und geht es Ihnen richtig schlecht? Deshalb müssen Sie auch zum Arzt und Sie lassen sich wegen Ihrer starken Grippe für 1 Woche krankschreiben. Am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit geht es Ihnen aber schon wieder so gut, dass Sie es sich durchaus zutrauen, abends ins Theater zu gehen. Schließlich haben Sie bereits seit mehren Monaten die Karten. Vielleicht wollen Sie sich auch einfach nur den neuen Kinofilm „Goethe“ anschauen, den ich übrigens sehr empfehlen kann. 
Dürfen Sie nun abends ins Theater? Ja! Rechtlich ist das kein Problem. Während einer Arbeitsunfähigkeit dürfen Sie alle Aktivitäten unternehmen, die den Heilungsverlauf nicht beeinträchtigen. Rechtlich ist das also kein Problem, bei einem Beinbruch auf ein Schachturnier zu gehen, bei einer Erkältung ins Theater, oder einer Depression ins Schwimmbad zu gehen. Es geht sogar so weit, dass Sie eine andere Arbeitsstelle aufsuchen können, obwohl Sie für eine andere arbeitsunfähig erkrankt sind.

Ein Beispiel: Wegen erheblicher psychischer Probleme und eines starken Mobbings hat Ihr Arzt Sie für Ihren Haupt-Job arbeitsunfähig geschrieben. In Ihrem Nebenjob haben Sie diese Probleme aber nicht und können diesem auch entsprechend nachgehen.

Das ist aber nur die rechtliche Seite. Wie der Arbeitgeber reagiert, wenn er Sie trotz Arbeitsunfähigkeit an einem anderen Arbeitsplatz sieht oder abends im Theater trifft, ist leicht vorstellbar. Er wird die Arbeitsunfähigkeit vermutlich anzweifeln.

Fazit: Rechtlich dürfen Sie mehr unternehmen, als in vielen Fällen gut für Sie ist. Versetzen Sie sich in Ihren Arbeitgeber und stellen Sie sich vor, wie Sie reagieren würden, wenn Sie einen kranken Arbeitnehmer abends auf dem Fußballfeld wieder treffen. Also: Zurückhaltung ist hier wohl das beste Mittel.

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