09.06.2010

Kündigung von Betriebsräten nur bei rechtskräftiger Zustimmung

Der Fall: Ein Betriebsratsmitglied sollte eine Änderungskündigung bekommen. Doch der Betriebsrat verweigerte hierfür seine Zustimmung. Der Arbeitgeber ließ die Zustimmung des Betriebsrats daraufhin durch das Arbeitsgericht ersetzen. Auch die 2. Instanz bestätigte dies durch einen entsprechenden Beschluss. Einen Tag, nachdem der Beschluss dem Arbeitgeber zugestellt worden war, sprach er die Änderungskündigung aus. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin gegen die Kündigung. Seiner Ansicht nach hätte der Arbeitgeber warten müssen, bis die Entscheidung des LAG nicht mehr gerichtlich angreifbar, also rechtskräftig geworden ist.

Das Urteil: Und er gewann. Die Änderungskündigung ist unwirksam, weil sie vor Rechtskraft der Zustimmungsersetzung ausgesprochen wurde. Nach § 103 BetrVG darf einem Betriebsrat erst gekündigt werden, wenn das übrige Betriebsratsgremium dem zugestimmt hat oder die Zustimmung durch gerichtliche Entscheidung ersetzt worden ist. Der Beschluss über die Zustimmungsersetzung muss dabei rechtskräftig bzw. unanfechtbar sein. Eine davor ausgesprochene Kündigung ist nichtig (LAG Hannover, 22.1.2010, 10 Sa 424/09)!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Xing, Facebook und Co.: So sprechen Sie als Betriebsrat bei Stellenausschreibungen mit

Grundsätzlich gilt auch weiterhin: Will Ihr Arbeitgeber in Ihrem Betrieb einen Arbeitsplatz neu besetzen und hat er eine Stelle auf Ihr Verlangen hin zunächst intern ausgeschrieben – darauf sollten Sie als Betriebsrat immer... Mehr lesen

23.10.2017
Personalgespräche während Krankheit

Immer wieder versuchen Arbeitgeber Krankheiten Ihrer Mitarbeiter durch Personalgespräche „zu überwinden“: Sie sind krankgeschrieben und Ihr Arbeitgeber meldet sich bei Ihnen und möchte ein Personalgespräch führen. Häufig... Mehr lesen

23.10.2017
Von 100 auf 0 — Stresssituationen meistern

Stellen Sie sich vor: Es ist Dienstag, etwa 18:00 Uhr. Morgen steht die Fachmesse an, und der Vortrag, den Sie dort als Experte halten sollen, ist noch nicht fertig. Für Ihren Azubi ist es der 1. Messebesuch, deshalb müssen... Mehr lesen