Möchten Sie wissen, was ein Fußballtrainer der 2. Liga verdient? Dann müssen Sie nur das neue Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm lesen (Urteil vom 11.10.2011, Az.: 14 Sa 543/11). Der SC Paderborn hatte sich nämlich von seinem ehemaligen Cheftrainer getrennt.
Vertraglich hatten die Parteien vereinbart, dass der Trainer eine Grundvergütung von bis zu 15.000 € erhalten sollte und daneben ein Fahrzeug, eine Prämie für jeden Meisterschaftspunkt und eine Prämie für den Aufstieg in die 2. Fußball-Bundesliga.
Dann kam das, was wohl mit jedem Fußballtrainer irgendwann passiert: Er musste vorzeitig gehen und wurde freigestellt. Der SC Paderborn zahlte ihm dann nur noch die Grundvergütung und den Dienstwagen musste er auch binnen 4 Wochen abgeben.
Das ließ sich der Trainer nicht gefallen und klagte ca. 140.000 € ein. Er forderte die Punkteprämien, die zeitanteiligen Prämien und Schadenersatz für die Entziehung des Dienstwagens.
Nach dem LAG Hamm waren die Klauseln nach dem Arbeitsvertrag so nicht wirksam vereinbart worden. Deshalb konnte der SC Paderborn eine Kürzung während der Freistellung nicht vornehmen.
Fazit: Es ist gut zu erkennen, dass es auch für Bundesligatrainer das normale Arbeitsrecht gilt. Arbeitgeber dürfen nicht einfach Lohnbestandteile kürzen, wie es ihnen beliebt. Stets ist dazu ein sachlicher Grund erforderlich, wenn überhaupt Kürzungen möglich sind!