14.10.2009

Urlaub – Resturlaub – Erfassen von Urlaubstagen

„Hilfe, ich habe ein Problem: Die Urlaubstage, die ich im Jahr 2009 genommen habe, sind nirgendwo aufgeschrieben worden. Mein Arbeitgeber ist ein recht junges Unternehmen und da geht noch einiges „drunter und drüber“. Urlaub mussten wir nie schriftlich einreichen, er wurde nach Absprache genehmigt. Habe ich noch Anspruch auf Urlaub?

Und noch eine Zusatzfrage: Ich kündige bei meinem Chaoten-Arbeitgeber. Nach dem Vertrag stehen mir pro Jahr 28 Urlaubstage zu. Ich habe aber erst 14 genommen. Wie viel steht mir jetzt noch zu? Vielen Dank für die Antwort.“ 
Und hier kommt die Antwort: Mit dem Urlaub ist das so eine Sache. Zunächst sollten Sie in Ihren Arbeitsvertrag und in einen möglichen Tarifvertrag schauen. Vielleicht ist genau diese Frage bereits geregelt. Andernfalls gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Danach wird der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Nach § 5 Abs. 1 c) BUrlG haben Sie einen Anspruch auf jeweils 1/12 für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wenn Sie nach der Wartezeit in der 1. Hälfte eines Kalenderjahres ausscheiden.

Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte Ihnen der vollständige Urlaub zusteht.

Nun zu Ihrer 1. Frage: Wenn Ihr Arbeitgeber die Urlaubstage nicht vermerkt hat, ist das sein Problem. Sie haben Ihren Urlaubsanspruch. Wenn er einwenden will, dass Sie Urlaub schon erhalten haben, muss er das auch belegen können.

Beispiel: Ihr Arbeitgeber ist der Meinung, Sie hätten in der Woche vom 06. bis zum 12.04.2009 Urlaub gehabt. Diese Behauptung muss er im Zweifel beweisen. Haben Sie noch Quittungen vom Urlaubsort, legen Sie diese vor!

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