28.11.2010

Der Urlaub und seine Bezahlung – Das sind Ihre Ansprüche

Sie möchten Ihren wohlverdienten Urlaub endlich nehmen. Was hat Ihr Arbeitgeber nun an Sie zu zahlen? Und wann muss er dies tun?

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen:

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen ein Urlaubsentgelt und eventuell ein Urlaubsgeld zu zahlen. Das Urlaubsgeld erhalten Sie zusätzlich zum Urlaubsentgelt. Ihr Arbeitgeber kann verpflichtet sein, Ihnen ein zusätzliches Urlaubsgeld zu zahlen. Ansprüche können Sie aufgrund des Arbeitsvertrages oder aus Tarifverträgen haben. Natürlich kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch freiwillig Urlaubsgeld gewähren.   
Das Urlaubsentgelt ist die normale Bezahlung Ihres Urlaubs, also eine Entgeltfortzahlung. Die Berechnung dieses Urlaubsentgelts finden Sie in § 11 Bundesurlaubsgesetz. Danach wird das Urlaubsentgelt aus dem durchschnittlichen Verdienst errechnet, den Sie in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten haben.

Beispiel: Sie haben als Aushilfe in den letzen 13 Wochen 2.000 € verdient und 40 Tage gearbeitet. Daher haben Sie einen Anspruch auf 50 € pro Urlaubstag (2.000 € : 40 Tage).

Bei der Berechnung des durchschnittlichen Verdienstes zählen Sie Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen und deren Zuschläge, sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld und leistungsunabhängige Gewinn- und Umsatzbeteiligungen sowie Gratifikationen nicht mit.

Weitere wichtige Ausnahme: Würden Sie während der Urlaubszeit Überstunden machen, sind diese bei der Bemessung des Entgelts zu berücksichtigen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.11.2000, Az.: 9 AZR 771/98). Letztendlich gilt das Lohnausfallprinzip. Sie haben das zu erhalten, was Sie bekommen würden, wenn Sie keinen Urlaub hätten.

Das Urlaubsentgelt hat Ihnen Ihr Arbeitgeber nach dem Gesetz vor dem Urlaub zu zahlen!

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