09.02.2011

Urlaubsabbruch in Ägypten – Was wird nun mit meinem Urlaub?

Viele Urlauber mussten vorzeitig ihren Urlaub in Ägypten abbrechen. Der Grund: Die anhaltende Krise! So auch ein Arbeitnehmer, der eigentlich 3 Wochen in Ägypten bleiben wollte. Nun musste er direkt am 2. Tag wieder abreisen: Der Urlaub war natürlich für ihn gelaufen.  
Zwar hatte er Glück, dass er mit heiler Haut davon gekommen war, nun wollte er jedoch wieder zur Arbeit erscheinen. Schließlich konnte er mit seinen 3 Wochen Urlaub jetzt nichts mehr anfangen. Er erschien also am nächsten Tag wieder bei seinem Arbeitgeber und wollte die Arbeit aufnehmen. Der schickte ihn allerdings wieder nach Hause! Damit war der Kollege aber überhaupt nicht einverstanden. Wie ist die Rechtslage?

Die Antwort: Der Arbeitnehmer hat Pech gehabt! Ist ein Urlaub erst einmal genehmigt, haben sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber daran zu halten. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht einfach aus dem Urlaub zurückholen. Andererseits hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, vor dem geplanten Urlaubsende wieder arbeiten gehen zu können.

Mein Tipp: Versuchen Sie mit Ihrem Arbeitgeber vernünftig zu sprechen. Einvernehmlich ist die Aufhebung eines einmal gewährten Urlaubs jederzeit möglich!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz – Die Nebenpflichten

In dieser kleinen Blog-Reihe stellen wir Ihnen Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zusammen. So wissen Sie, welche Pflichten Sie haben, aber auch welche Rechte Ihnen zukommen. Und besonders wichtig: Sie erfahren,... Mehr lesen

23.10.2017
Auch öffentlicher Arbeitgeber muss den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten

Der Fall: Ein Beschäftigter war seit 1987 beim Bundesnachrichtendienst (BND) in Pullach bei München beschäftigt. Mit der Verlagerung des Hauptstadtsitzes von Bonn nach Berlin mussten viele Beschäftigte des öffentlichen... Mehr lesen