30.06.2021

So hilft der Betriebsrat bei der Gleichstellung von Frauen und Männern mit

Männer und Frauen sind gleich zu behandeln und Diskriminierungen dürfen nicht erfolgen. So sieht es unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. So viel zur Theorie. Die Praxis sieht leider häufig anders aus und Frauen sind noch immer benachteiligt. Das liegt auch daran, dass Betriebsräte häufig von Männern besetzt werden.  
Betriebsräte können nämlich etwas für die Gleichstellung im Betrieb tun:

Zunächst einmal können Betriebsräte Vorschläge für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung nach § 92 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) machen. Außerdem können Sie anregen, dass zu besetzende Arbeitsplätze als Teilzeitarbeitsplätze ausgeschrieben werden. Das kann für Frauen mit Kindern wichtiger sein, als für Männer.

Im öffentlichen Dienst wird Frauen bei der Einstellung oder Beförderung der Vorrang eingeräumt, wenn sie an einer Zielgruppe unterrepräsentiert sind. Bei gleicher Qualifikation werden sie bevorzugt berücksichtigt. Dies gibt es in privaten Betrieben nicht.

Allerdings gehört es zu den Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG darüber zu wachen, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere bei der

  • Einstellung,
  • Beschäftigung,
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung und
  • im beruflichen Aufstieg

gefördert wird.

Stets hat er zudem darüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze, also auch das AGG, eingehalten werden. In § 45 BetrVG steht noch einmal ganz ausdrücklich, dass Arbeitgeber und Betriebsrat unter anderem darüber zu wachen haben, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt wird.

Fazit: Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten, gegen die Benachteiligung von Frauen im Betrieb vorzugehen.

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