Schön wäre es, wenn die Gesunderhaltung der Arbeitskräfte in jedem Betrieb an erster Stelle stünde. Dem ist aber nicht so. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) gibt es längst noch nicht in allen Unternehmen. Dabei liegt der Vorteil für Ihren Arbeitgeber doch auf der Hand: Gesunde Mitarbeiter arbeiten effektiver und qualitativ besser – und nicht zuletzt auch billiger. Denn Entgeltfortzahlung und betriebliche Reha-Maßnahmen fallen für diese Mitarbeiter nicht an.
Als Betriebsrat bestimmen Sie mit, wenn es ums BGM geht, §§ 89, 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Also treten Sie an Ihren Arbeitgeber heran und sensibilisieren Sie ihn für das Thema BGM. Ein Anfang kann es sein zu protokollieren, welche Erkrankungen in letzter Zeit im Betrieb vorgekommen sind. Achten Sie vor allen Dingen auf Burn-out, arbeitsbedingte Verletzungen, Arbeitsunfälle oder Mobbing. Dann können Sie und Ihr Arbeitgeber Lösungsansätze finden. Die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften geben hier gern Hilfestellungen.
Damit Sie sich unter dem BGM etwas mehr vorstellen können, habe ich Ihnen hier ein Beispiel zur Ermittlung und Reduzierung psychischer Belastungen entworfen:
Die Analyse der Arbeitsbedingungen ist der erste Schritt. Es geht dabei darum, psychische Belastungen zu definieren. Etwa:
Die Beurteilung ist ein Vergleich des ermittelten Ist-Zustands mit dem gewünschten Soll-Zustand. Sie müssen einschätzen, ob für Sie Handlungsbedarf zur Veränderung psychisch belastender Einflüsse besteht. Hier sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber handeln. Ziehen Sie gegebenenfalls auch die betroffenen Mitarbeiter und den Betriebsarzt zurate.
Jetzt sollten Sie und Ihr Arbeitgeber die Maßnahmen zur Gestaltung neuer, geänderter Arbeitsbedingungen entwickeln und festlegen.
Es reicht nicht allein, die Maßnahmen festzulegen. Sie sollten unbedingt darauf achten, dass die von Ihnen festgelegten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Setzen Sie sich hier mit Ihrem Arbeitgeber Etappenziele. Etwa: Bis in 3 Wochen sollten Maßnahme 1 und 2 erledigt sein, Maßnahme 3 und 4 sollten dann in den nächsten 2 Monaten, spätestens zum … umgesetzt werden. Kontrollieren Sie die Einhaltung der Etappenziele.
Überprüfen Sie die Durchführung immer wieder. Wichtig ist zu erfahren, ob die gewünschten Bedingungen hergestellt und auch beibehalten wurden. Hierzu sollten die Mitarbeiter befragt werden, denn diese können immer noch am besten beurteilen, ob es ihnen besser geht oder nicht. Falls nein, müssen Sie das BGM verbessern.