18.12.2009

Übernahme nach Ausbildung selten

Kennen Sie auch solche Fälle in Ihrem Bekannten- oder Freundeskreis? Oder haben Sie es selbst schon erlebt – die Nichtübernahme nach Ende der Ausbildung?

Die DGB-Jugend hat aktuell eine Studie über die „Übernahmesituation von Auszubildenden 2009/2010“ erstellt. Nur ca. 36 % der Auszubildenden ist bekannt, dass sie nach der Berufsausbildung übernommen werden. 24 % wissen, dass sie nicht übernommen werden. Ca. 40 % hatten noch keine Ahnung, wie es nach der Prüfung weitergehen wird. 
Insgesamt wundert sich die DGB-Jugend, das viele Unternehmen über einen Fachkräftemangel klagen, aber nur ein kleiner Teil der Auszubildenden übernommen wird.

Das Berufsausbildungsgesetz sieht keine Übernahmeverpflichtung vor. Ausnahmen gibt es nur für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder wenn solche Verpflichtungen den Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen vereinbart wurden.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Betriebsrat nach, ob Sie einen Anspruch auf Übernahme haben. Außerdem spricht nichts dagegen, wenn Sie Ihren Chef auf die Übernahme ansprechen. So weiß er, dass Sie gerne bleiben würden.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Arbeitgeber trägt Kosten für Burnout-Seminar

Personalräte und Betriebsräte aufgepasst: Ein neues Urteil des Arbeitsgerichts Essen hat einem Betriebsrat Recht gegeben (Beschluss vom 30.06.2011, Az.: 3 BV 29/11). Das Urteil betrifft sowohl Betriebsräte als auch... Mehr lesen

23.10.2017
Wie weit entfernt darf das Arbeitszeiterfassungsgerät stehen?

Eine 4-Stunden-Kraft regt sich über das Arbeitszeiterfassungsgerät auf. Bisher war die „Stempeluhr“ am Eingang des Gebäudes installiert, in dem sie arbeitet. Nun hat der Arbeitgeber diese entfernt und die Teilzeitkraft muss... Mehr lesen