28.09.2009

Arbeitgeber verweigert Aufhebungsvertrag

Das Problem eines Lesers: Er hat einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen und möchte nun vorzeitig das Arbeitsverhältnis beenden. Der Arbeitnehmer möchte nämlich eine neue Stelle im Ausland antreten, zu seinem dortigen Partner ziehen und heiraten. Der neue Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben. Der alte Arbeitgeber weigert sich aber, ihn gehen zu lassen. Was kann der Arbeitnehmer nun tun? 
Antwort:
1. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Befristung überhaupt wirksam ist. Andernfalls ist jederzeit eine arbeitnehmerseitige Kündigung möglich.

2. Als nächster Schritt ist zu prüfen, ob sich in dem befristeten Arbeitsvertrag ein Passus befindet, dass auch vor Ablauf der Befristungszeit eine Kündigung möglich ist. Dieses ist in ausgesprochen vielen Fällen vereinbart, damit sich die Parteien auch vor Befristungsablauf voneinander trennen können.

3. Dann sollten Sie Ihren Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag ansprechen. Hat ein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mündlich zugesichert, besteht darauf auch ein Anspruch.

4. Erst zu guter Letzt denken Sie über weitere Konsequenzen nach. Verträge werden abgeschlossen, damit beide Seiten sich daran halten sollen. Falls der Arbeitnehmer nun trotzdem rechtswidrig fristlos kündigt, könnten dem Arbeitgeber Schadenersatzansprüche zustehen. Diese sind in der Praxis jedoch ausgesprochen schwer durchzusetzen. Letztendlich muss der Arbeitgeber den durch die vorzeitige Kündigung entstandenen Schaden darlegen und beweisen können. Ausschließen kann man mögliche Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers natürlich niemals, die Wahrscheinlichkeit ist aber ausgesprochen gering, dass dieser damit durchkommt.

Fazit: Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie einen vernünftigen Abschluss des Arbeitsverhältnisses erreichen wollen. Weigert er sich, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, drohen Sie ihm eine fristlose Kündigung an und sagen Sie ihm, dass er ohnehin kaum Chancen hat, mögliche Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

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