13.10.2009

Neuer Arbeitsvertrag während der Probezeit

Die besten Geschichten schreibt das Leben. Hier habe ich wieder einmal eine solche für Sie:

„Ich habe einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag mit einer 3-monatigen Probezeit. Jetzt, kurz vor Ende der Probezeit, bekomme ich einen neuen Arbeitsvertrag, der nur noch auf 1 Jahr befristet ist. Außerdem war in dem ursprünglichen Vertrag eine Lohnerhöhung vereinbart, die jetzt fehlt. Ich habe den neuen Vertrag unterzeichnet, damit ich keine Kündigung erhalte. Das Ganze ist aber eine Riesensauerei! Was kann ich tun?“ 
Was Ihr Arbeitgeber hier macht, ist sowohl menschlich als auch rechtlich nicht haltbar.
Vielleicht sollten Sie aber momentan nichts weiter unternehmen, sondern abwarten, bis der Arbeitsvertrag durch die Befristung endet. Auch wenn mir die Verträge in den Einzelheiten nicht bekannt sind, dürfte die Befristung unwirksam sein. Offensichtlich hatten Sie eine reine Zeitbefristung ohne Vorliegen eines Sachgrundes nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Nun haben Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen. Eine Befristung ist aber nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Wichtig ist aber dabei, dass Sie beweisen können, dass dieser neue 2. Vertrag erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geschlossen wurde.

Durch den Abschluss des neuen Vertrages dürfte die Lohnerhöhung nicht mehr durchzusetzen sein, da es sich letztendlich um eine Änderung der Vertragsbedingungen handeln dürfte.

Tipp:
Lassen Sie am Ende der Befristung die Befristungsabrede einmal genau prüfen. Ist diese unwirksam, gehen Sie binnen 3 Wochen durch Einreichung einer Klage vor dem Arbeitsgericht dagegen vor.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Achtung: Keine Vererbung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Als wenn der Tod eines lieben Angehörigen noch nicht schlimm genug wäre. Die Erben haben keinen Anspruch, dass Ihnen der nicht genommene Urlaub ausbezahlt wird.  Mehr lesen

23.10.2017
Diese Weiterbildung bekommen Sie als Betriebsrat bezahlt

Für die nötige Weiterbildung muss Ihr Arbeitgeber Sie als Betriebsrat grundsätzlich freistellen und die nötigen Kosten tragen. Sie brauchen sich die Teilnahme an der Weiterbildung als Betriebsrat auch nicht genehmigen zu... Mehr lesen