25.12.2009

Arbeitsvertrag mit dem Weihnachtsmann

Frohe Weihnachten!

Haben Sie Interesse, heute an einem Weihnachts-Experiment teilzunehmen?

Stellen Sie sich vor, Sie sollen als Weihnachtsmann arbeiten. Nicht als irgendein Weihnachtsmann in einem Kaufhaus, sondern als der echte Weihnachtsmann!  

Natürlich müssen Sie dafür männlich sein, einen Bart und einen Bauch haben. Dies verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, da eine Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegt. Man erwartet von Ihnen unter Verstoß gegen sämtliche Arbeitnehmerschutzrechte, dass Sie unangeschnallt, ohne Helm und sonstige persönliche Schutzausrüstung auf einem Schlitten fahren, der von Rentieren gezogen wird. Ohne Atemschutzmaske sollen Sie durch enge und staubige Kamine in die Häuser gelangen, ähnlich wie ein Einbrecher und das alles ohne Bezahlung und Zuschläge.

Dann erwarten Ihre Beschenkten noch von Ihnen, dass Sie entweder Unmengen an Alkohol oder zumindest Unmengen an Coca-Cola trinken.

Sie schweben in der permanenten Gefahr, sich bei den vielen Kundenkontakten mit der Neuen Grippe zu infizieren. Eine Schutzimpfung gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber allerdings nicht.

Zu guter Letzt haben Sie natürlich auch an Feiertagen zu arbeiten und dann auch noch Überstunden zu schieben, entgegen den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.

Und Anspruch auf Teilzeit oder eine Rente gibt es auch nicht. Ihr Persönlichkeitsrecht wird verletzt, da Ihr Bild in allen Medien präsent ist.

Kündigungsschutz haben Sie selbstverständlich nicht, da in Ihrem Betrieb nicht mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind.

Würden Sie einen solchen Arbeitsvertrag unterschreiben? Wir glauben trotz allem, dass es den Weihnachtsmann gibt ….

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