Eine Leserin regte sich zu Recht über die Zeit nach der Elternzeit auf:
„Was nach dem Elternjahr passiert, ist kaum irgendwo zu lesen. Mein Chef versucht mir einen Minijob anzudrehen und ich weiß mich nicht zu wehren. Stehe ab nächsten Monat ohne Krankenversicherung und lediglich mit Kindergeld da. Müsste meine Kleine abgeben, um arbeiten zu können, was natürlich mit einem Minijob absolut lächerlich ist. Was kann ich tun?“
Antwort:
Sie haben mit Ihrer Kritik Recht! Nach der Elternzeit müssen Sie Ihren Job wieder aufnehmen, sogar vollschichtig.
3 Tipps:
1. Beschäftigt Ihr AG mehr als 15 Mitarbeiter haben Sie das Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit (§ 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz).
2. Falls alles nichts hilft sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, er soll Sie für mehr als 400 € einstellen, z.B. für 450 €. Dann haben Sie wenigstens einen Krankenversicherungsschutz und Ihr AG spart sogar noch. Es ist für einen AG nämlich günstiger, einen AN für 401 € einzustellen als für 400 €.
3. Falls Ihr Arbeitgeber Sie tatsächlich in einen 400-€-Job drängt, stellt das eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dar. Lassen Sie Ihren Fall prüfen und fordern Sie eine Entschädigungszahlung. Es liegt meines Erachtens eine eindeutige Diskriminierung vor!