Arbeitsrecht (229)

st es Ihnen heute Morgen auch so gegangen wie mir? Sie gehen aus dem Haus und das Thermometer der Apotheke, an der ich jeden Morgen vorbeigehe, zeigt bereits 23°C an. Kein Wunder! Denn heute ist mit 35°C bislang der heißeste…

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Unter Urlaub werden im allgemeinen Sprachgebrauch alle Zeiten verstanden, in denen Sie und Ihre Kollegen von der Arbeitspflicht befreit sind. Allerdings wird im Arbeitsrecht zwischen dem Erholungsurlaub und sonstigen Freistellungen – mit und ohne Entgeltfortzahlung – unterschieden. Eine bezahlte Freistellung…

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So finden Sie heraus, welchen Anspruch Ihre Kollegen haben : Wie viel Urlaub Sie und Ihre Kollegen genau haben, hängt letztlich auch davon ab, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht. Um die Höhe eines Urlaubsanspruchs zu prüfen, wird Ihr Arbeitgeber…

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Ob Anfang, Mitte oder Ende des Jahres: Die Urlaubsplanung spielt zu jeder Zeit eine wichtige Rolle. Das Wichtigste dazu vorweg: Sie dürfen gemäß dem Urlaubsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Und zwar unabhängig davon, ob es um Erholungs-, Sonder- oder Bildungsurlaub geht.

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Es kommt immer wieder vor, dass Kolleginnen ihre Urlaubstage – bedingt durch Mutterschutzfristen – im Rahmen einer Schwangerschaft nicht mehr vollständig nutzen können. Das Gleiche gilt für Kollegen, die in Elternzeit gehen. Zudem haben schwerbehinderte Menschen unter Umständen einen Anspruch…

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Haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf die Durchführung einer Betriebsvereinbarung geeinigt, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, diese auch durchzuführen. Ob das allerdings auch für Betriebsvereinbarungen gilt, die ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat abgeschlossen hat, ist immer wieder strittig. Deshalb kam es…

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Möchten Sie oder einer Ihrer Kollegen über den Ihnen gesetzlich zustehenden Urlaub hinaus eine Auszeit nehmen, dann können Sie versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über unbezahlten Urlaub zu treffen. Aber: Sie und Ihre Kollegen haben generell keinen Anspruch, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. Allerdings gibt es zahlreiche Situationen, in denen Ihr Arbeitgeber Sie ausnahmsweise von der Arbeit freistellen muss. Am einfachsten können Sie Ihren Wunsch durchsetzen, wenn ein Gesetz die unbezahlte Freistellung erlaubt. Gängige Regelungen sind die Versorgung kranker Kinder (§ 45 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) sowie die Einberufung zum Zivildienst (§ 78 Zivildienstgesetz).

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Als Betriebsrat können Sie die Initiative ergreifen und Ihren Arbeitgeber auffordern, einen Urlaubsplan aufzustellen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Dabei geht es um eine Regelung, die die exakte Festlegung des Urlaubs der einzelnen Arbeitnehmer und deren Vertretung beinhaltet….

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Damit eine Betriebsvereinbarung, die Sie mit dem Arbeitgeber schließen, auch wirklich in Kraft treten kann, muss sie einige Formalien erfüllen. Mit der folgenden Übersicht sind Sie auf der sicheren Seite: 1. Sie müssen Ihre Betriebsvereinbarungen immer schriftlich niederlegen. Tun Sie…

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Grundsätzlich gilt: Bei einem berechtigten Verdacht kann der Arbeitgeber diesen Schritt erwägen. Beispiel 1: Ein Mitarbeiter fehlt auffällig oft oder immer am Freitag oder Montag. Hier liegt der Verdacht des „Blaumachens“ nahe. Zur Aufklärung kann Ihr Arbeitgeber dann einen Detektiv…

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