Mitbestimmung Kündigung (69)

Das ist bloß ein Gerücht: Unkündbar heißt gar nicht unkündbar. Selbst Mitarbeiter mit Kündigungsschutz können Sie entlassen. Sogar aus betrieblichen Gründen.     Außerordentliche Kündigung: Das geht auch aus betrieblichen Gründen Der Fall: Ewig und 3 Tage. So lange war…

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Eine Abteilung wird geschlossen. Eine Aufgabe wird ab sofort durch ein betriebsfremdes Unternehmen erledigt. Beides sind gute Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung. Der Haken: die Unkündbaren. Mitarbeitern mit besonderem Kündigungsschutz – wie z. B. Betriebsratsmitgliedern – können Sie als Arbeitgeber…

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Je schneller, desto besser. Das gilt vor allem bei der Trennung von Mitarbeitern. In der Probezeit werden Sie jeden los – mit einer Kündigungsfrist von gerade einmal 2 Wochen. Danach wird es deutlich komplizierter. Aber: Auch bei der Probezeit-Kündigung redet…

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Sie sind Gift für Ihr Geschäft: Kundenbeschwerden. Und doch kommen sie immer wieder vor. Besonders schlimm, wenn der Geschäftspartner einen Ihrer Mitarbeiter auf dem „Kieker“ hat. Dann heißt es: handeln! Aber richtig. Der Fall: Hausverbot! Mit dieser drastischen Maßnahme reagierte…

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Auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und ihrem früheren Arbeitgeber. Viele Auseinandersetzungen betreffen Formulierungen im Zeugnis. Da es sich wegen des dem Arbeitgeber zustehenden Beurteilungsspielraums über Zeugnisse trefflich streiten lässt, versuchen die Gerichte immer häufiger, einen Vergleich mit den Parteien über das Zeugnis zu erzielen.

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Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen als Betriebsrat seine Kündigungsabsicht mitzuteilen und Sie über die wesentlichen Kündigungsgründe zu informieren. Unterlässt er das bzw. unterrichtet er Sie nur fehlerhaft, ist die Kündigung allein wegen der mangelhaften Betriebsratsanhörung unwirksam (§ 102 Abs. 1…

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Dürfen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Unterschriften sammeln? Darf sich ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit für die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich einsetzen? Das sind Fragen, mit denen sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einer veröffentlichten Entscheidung auseinandersetzen musste.

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Eine der wichtigsten Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung ist – sofern der Beschäftigte Kündigungsschutz genießt – die vorherige Abmahnung. Prüfen Sie im Rahmen Ihrer Anhörung, ob der Arbeitgeber den von der Kündigung betroffenen Kollegen zuvor abgemahnt hat. Denn Ihr Arbeitgeber geht stets ein Risiko ein, wenn er eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht, ohne den Betroffenen zuvor abzumahnen.

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Eine Sucht wird grundsätzlich als Krankheit bewertet. Wer bedingt durch die Sucht im Arbeitsverhältnis Fehler macht, dem kann deshalb unter Umständen nur krankheitsbedingt gekündigt werden. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen einen Arbeitnehmer nicht mal mehr die Sucht schützen kann.

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Bevor Ihr Arbeitgeber zu einer oder mehreren betriebsbedingten Kündigungen greift, muss er Sie anhören. Plant er Massenentlassungen, muss er sich intensiver mit Ihnen auseinandersetzen und weitere Verfahrensschritte einhalten.

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