Mitbestimmung von A-Z (174)

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verlangt, dass Gefährdungsbeurteilungen nur von „fachkundigen Personen“ durchgeführt werden. Nach § 89 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind Sie als Betriebsrat von Ihrem Arbeitgeber bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz stehenden Besichtigungen hinzuzuziehen. Also auch bei der Gefährdungsbeurteilung nach der GefStoffV. Da stellt sich doch für Sie die Frage, wer eine fachkundige Person ist oder sein kann.

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Befristete Arbeitsverträge sind bei den Arbeitgebern beliebt. Das ist kein Wunder, schließlich ermöglichen sie ihnen eine größere Flexibilität. Diese Verträge sind aber auch an viele Bedingungen gebunden. Hält der Arbeitgeber sie nicht ein, haben die betroffenen Kollegen die Chance, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geltend zu machen. Kürzlich hat das Arbeitsgericht (ArbG) Magdeburg diese Rechtsprechung bestätigt.

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Eine der wichtigsten Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung ist – sofern der Beschäftigte Kündigungsschutz genießt – die vorherige Abmahnung. Prüfen Sie im Rahmen Ihrer Anhörung, ob der Arbeitgeber den von der Kündigung betroffenen Kollegen zuvor abgemahnt hat. Denn Ihr Arbeitgeber geht stets ein Risiko ein, wenn er eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht, ohne den Betroffenen zuvor abzumahnen.

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Viele Arbeitgeber setzen zurzeit auf einen Sparkurs. Und zwar auch im Hinblick auf die Personalkosten. Bei einigen werden zunächst nur die Neueinstellungen gestrichen. Andere bitten die Arbeitnehmer, übrig gebliebenen Urlaub möglichst umgehend zu nehmen. Wieder andere vereinbaren flexible Arbeitszeiten etc. Um Schlimmeres zu verhindern, sollten Sie als Betriebsrat die Aufgabe der Beschäftigungssicherung jetzt aktiv wahrnehmen. Sorgen Sie für sichere Arbeitsplätze im Jahr 2016.

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Am besten schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Thema Rückkehrgespräche. So können Sie alle wichtigen Punkte schriftlich festzurren. Passen Sie dabei besonders auf, dass die folgenden 3 Punkte Berücksichtigung in der Regelung finden:

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Immer mehr Beschäftigte wünschen sich, ihre Arbeitszeit zu verringern. Das Ergebnis davon ist, dass die Teilzeitarbeit boomt. Im Jahr 2000 waren noch 20 % der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, heute liegt die Quote schon bei 25 %. Ein Teilzeitjob erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit erheblich.

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Eine Sucht wird grundsätzlich als Krankheit bewertet. Wer bedingt durch die Sucht im Arbeitsverhältnis Fehler macht, dem kann deshalb unter Umständen nur krankheitsbedingt gekündigt werden. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen einen Arbeitnehmer nicht mal mehr die Sucht schützen kann.

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Schmiergeldzahlungen, Datenaffären und Korruptionszahlungen: Das alles sind Themen, die in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen in den Medien sorgten. Immer mehr Unternehmen reagieren. Sie beschäftigen sich mit dem Thema Compliance und führen Regelungen dazu verbindlich ein. Will auch Ihr Arbeitgeber auf Compliance-Regelungen setzen, bestimmen Sie mit. Wie? Das lesen Sie im Folgenden.

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Wenn es um den Arbeitsschutz geht, bestimmen Sie als Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mit. Das klingt ja schon mal sehr gut. Aber wie weit reicht Ihre Mitbestimmung wirklich, wo setzt sie an? Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg geklärt (veröffentlicht am 10.4.2015, Az. 23 TaBV 1448/14).

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Ein spannender Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel: Ein Arbeitgeber hatte eingeräumt, dass er in einem Fall Zugriff auf die Datenhistorie einer Datei des Betriebsrats genommen hatte. Zuvor war ihm der Inhalt der Datei selbst vom Betriebsrat zugänglich gemacht worden. Daraufhin hatte…

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